132 VBeuisches Reich. (Februar 17.)
Ausgaben erhöhen sich bei der allgemeinen Finanzverwaltung um rund
24¼½¼ Mill.
Der ordentliche Etat balanziert mit 4941 876060 M. #gegen das
Vorjahr mehr 1282614 121 M.); im außerordentlichen Etat (93201992 M.
Ausgaben) bleiben durch Anleihe 7275764 M. aufzubringen.
17. Febr. Preisgestaltung für landwirtschaftl. Erzeugnisse.
Als Ergebnis einer Beratung deutscher Hochschullehrer für land-
wirtschaftl. Betriebslehre über die künftige Preisgestaltung für land-
wirtschaftl. Erzeugnisse werden Leitsätze mitgeteilt, die in ihrem all-
gemeinen Teile lauten: 1. Das erste Ziel ist die möglichste Vermehrung
der Bodenerzeugnisse durch volle Sicherung der techn. und wirt-
schaftl. Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft. Der Aufrechterhaltung oder
womöglich Vermehrung der Gesamterzeugung sind durch den Mangel an
erfahrenen Betriebsleitern, durch die Knappheit der menschlichen und tieri-
schen Arbeitskräfte und des Kunstdüngers enge Schranken gesetzt. 2. Das
Recht und die Pflicht der Kommunalverbände, zur Bestellung geeignetes
Land, das der Besitzer nicht bestellen kann oder will, anderweit bebauen
zu lassen, muß beibehalten werden. Ein darüber hinausgehender Anbau-
zwang verbietet sich bei der Eigenart des landwirtschaftl. Betriebes. Er
würde im Kriege noch verhängnisvoller wirken als im Frieden. 3. Für
die Ernährung der Tiere dürfen Körner und Hackfrüchte in ländl. und
städt. Betrieben nur insoweit beansprucht werden, wie es nach Deckung
des unbedingten menschlichen Ernährungsbedarfes möglich ist. Unter den
Tieren geht das Arbeitsvieh vor. Schafe und Rinder müssen in solcher
Zahl gehalten werden, wie es zur wirtschaftl. Ausnutzung der nicht oder
nicht mehr für menschliche Nahrung geeigneten Bodenerzeugnisse zweckmäßig
ist. Die tierische Höchsterzeugung kann nicht durch möglichst große Be-
messung, sondern durch richtige Abgrenzung der Zahl der Tiere erreicht
werden. Die Schweinehaltung erschwert am meisten die Verhinderung wider-
rechtlicher Verfütterung menschlicher Nahrungsmittel. Die Anpassung der
Schweinezahl an die dafür verfügbare Futtermenge ist also unter Berück-
sichtigung des Weide- und Abfallfutters besonders wichtig. 4. Die vor-
stehenden Ziele sind nicht nur durch Zwangseingriffe, sondern in erster
Linie durch eine sachgemäße Preisgestaltung für alle Erzeugnisse des
Bodens und der Tierhaltung zu erreichen. Die jetzige Preisgestaltung hat
sich im Lauf der Kriegszeit in völlig unrichtiger und auf die Dauer ver-
hängnisvoller Richtung entwickelt. Indem man bei niedriger Preisfestsetzung
von Brotgetreide und Kartoffeln die Preisentwicklung der tierischen Erzeug-
nisse, vor allem des Fleisches, zulange frei laufen ließ und erst spät durch
Höchstpreise regelte, hat sich das falsche und verhängnisvolle Preisverhältnis
entwickelt, dessen alsbaldige Berichtigung notwendig ist. 5. Die gesamte
Preisbemessung muß so erfolgen, daß das Hauptziel, die Beschaffung mög-
lichst ausreichender Nahrungsmittel für die Menschen, erreicht wird. Sie
ist derart zu gestalten, daß auch für Betriebe in besonders ungünstiger
natürlicher und wirtschaftlicher Lage sowie für die von Frauen geleiteten,
von Arbeitskräften stark entblößten Betriebe eine die Lebensfähigkeit ge-
währleistende Rente sich ergibt. Daß dabei besonders günstig liegende ge.
triebe eine höhere Rente, als unbedingt notwendig wäre, erzielen, ist un-
vermeidlich. 6. Eine höhere Festsetzung der gesamten Preislage, als hier-
nach erforderlich, ist unzulässig. Die freie Preisbildung für einzelne wirt-
schaftliche Haupterzeugnisse ist unmöglich, weil sie für weite Volkskreise zur
unerträglichen Ueberteuerung führen muß. Die Politik des Anreizes ist
zu verwerfen. Nur der Anbau besonders notwendiger und im Frieden