242 Veutsches Reich. (März 3./5.)
Löhnen in deutschen Betrieben arbeiten. Manche hätten Verwandte nach-
kommen lassen. Sie arbeiteten zur vollen Zufriedenheit der Betriebsleiter.
Zu Arbeiten unmittelbar hinter der Front und gar im feindlichen Feuer
würden die Belgier nicht herangezogen. Die deutsche Verwaltung habe
da ein vollständig reines Gewissen.
Am 5. findet eine Aussprache über das Bündnisangebot an Mexiko
(s. S. 235 ff.) statt. Auf Einwendungen des Abg. Dr. David (Soz.) gegen diesen
Schritt gibt Staatssekretär Zimmermann eine längere Darstellung der
mit der Instruktion verfolgten Absichten. Daß wir uns für den Fall des
Ausbruchs des Krieges mit Amerika nach Bundesgenossen umgesehen hätten,
sei eine natürliche und berechtigte Vorsorge. Er bedauere es auch nicht,
daß durch die amerik. Veröffentlichung die Instruktion auch in Japan be-
kannt geworden sei. Für die Beförderung der Instruktion sei der sicherste
Weg gewählt worden, der zurzeit zur Verfügung gestanden habe. Wie die
Amerikaner in den Besitz des Textes gekommen seien, der mit einer ganz
geheimen Chiffre nach Washington gegangen sei, darüber fehle uns noch
alle Kenntnis. Daß die Instruktion in amerik. Hände gefallen sei, sei ein
Mißgeschick, das nichts daran ändere, daß der Schritt im vaterländischen
Interesse notwendig gewesen. Am wenigsten habe man gerade in Amerika
das Recht, sich über unsere Aktion aufzuregen. Irrtümlich wäre die An-
sicht, daß der Schritt im Auslande besonders tiefen Eindruck gemacht hätte.
Er werde als das aufgefaßt, was er sei: als eine berechtigte Abwehraktion.
für den Kriegsfall.
Abg. Prinz zu Schönaich-Carolath (Natl.) betont, daß Amerika
keinen Grund zu besonderer Entrüstung habe. Gerade Präsident Wilson
habe sich ja bemüht, alle Neutralen gegen uns aufzubringen. Das komme
auch in der neutralen Presse Europas deutlich zum Ausdruck. Wenn also
gegen die Instruktion nichts einzuwenden sei, so bleibe das einzig Be-
dauerliche an der Sache, daß das Schriftstück durch Vertrauensbruch in
Amerika bekannt geworden sei. Ob nicht ein sichererer Weg zur Vermittlung
der Instruktion hätte gefunden werden können, bleibe dahingestellt. Es könne
dem Staatssekretär um so weniger ein Vorwurf gemacht werden, als man
es stets beklagt habe, daß sich das Ausw. Amt nicht genügend um Bünd-
nisse für Deutschland bemüht habe. Nun hätten diese Bemühungen ein-
gesetzt und fänden, allerdings nur vereinzelt, Widerspruch, dem er ent-
gegentreten müsse. Jede Schwächung eines möglichen Gegners sei für
Deutschland vorteilhaft. Dieses Ziel habe der Staatssekretär im Auge
gehabt. Im Kriege müsse jedes mögliche Mittel benutzt werden, den
Gegner zu schwächen. Daher habe der Staatssekretär vollkommen richtig
gehandelt. — Abg. Ledebour (Soz. Arb.) wendet sich gegen die ganze
Aktion. — Ihm tritt Abg. Gröber (Zir.) nachdrücklich entgegen. Dem
Staatssekretär könne ein Vorwurf nicht gemacht werden, weil er sich nach
Bündnissen umgesehen habe. Der Umstand, daß das Schriftstück in falsche
Hände gelangt sei, erfordere Nachprüfung, ob ein Schaden im System vor-
liege. — Abg. Dr. Heckscher (Fortschr. Vp.) bringt Bedenken darüber vor,
wie der Vorgang durch die Presse der deutschen Oeffentlichkeit zur Kenntnis
gebracht worden sei. Es sei unser gutes Recht, Anknüpfungen gegen mög-
liche Feinde zu suchen, wo dies gehe. Das könnten wir vor aller Welt
vertreten. Die Art, wie die Instruktion befördert worden sei, gebe bis zu
ihrem Eintreffen in Washington zu Beanstandungen keinen Anlaß. Man
müsse mit seinem Urteil über das Weitere abwarten, bis man nähere
Kenntnis von den Vorgängen habe. Unserem Botschafter eine Schuld bei-
zumessen, davon möge man Abstand nehmen und warten, bis Graf Bernstorff
auf deutschem Boden angelangt sei. — Abg. Graf v. Westarp (Kons.) faßt