Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

312  Beuisches  Reich.  (März  17.)

rung  die  Zusicherung  gibt,  daß  für  einen  möglichst  einheitlichen  Vollzug
des  Gesetzes  Sorge  getragen  werde.

17.  März.  (Bundesrat.)  Es  gelangen  zur  Annahme:

Der  Entw.  e.  Bek.  betr.  Verbot  der  Ein=  und  Durchfuhr  von  Rubeln,
e.  Verordn.  über  die  Preise  für  landwirtschaftl.  Erzeugnisse
aus  der  Ernte  für  1917  und  für  Schlachtvieh  und  e.  Bek.  über  die
Errichtung  von  berstellung-  u.  Vertriebsgesellschaften  in  der  Schuhindustrie.

Nach  den  Beschlüssen  des  Bundesrats  wird  für  den  Berliner  Bezirk
der  Preis  des  Roggens  auf  270,  der  des  Weizens  auf  290  M.  für
die  Tonne  erhöht.  Die  bisherigen  Preisunterschiede  zwischen  dem  Osten
und  Westen  bleiben  für  diese  Fruchtarten  bestehen.  Die  Hafer=  und  Gerstepreise
  werden  herabgesetzt  und  zwar  der  Preis  des  Hafers,  der  im  v.  J.
300  bis  360  M.,  im  lauf.  J.  300  bis  270  M.  betrug,  durchweg  auf  270  M.,
der  Preis  der  Gerste,  die  im  v.  J.  bis  360  M.  und  im  lauf.  J.,  von
geringeren  Mengen  billigerer  Futtergerste  abgesehen,  zwischen  340  und  300  M.
kostete,  gleichfalls  durchweg  auf  270  M.  unter  Abstandnahme  von  Zuschlägen
für  Qualitätsgerste.  Die  Preise  für  Hülsenfrüchte  und  Oelfrüchte  bleiben,
wie  bisher  festgesetzt,  bestehen,  unter  Abrundung  der  bei  einzelnen  Sorten
bisher  bestehenden  Pfennigbruchteile  auf  ganze  Mark  für  die  Tonne.

Der  Zuckerrübenmindestpreis  beträgt  2,50  M.  für  d.  Ztr.  Der
Kartoffelpreis,  der  durchschnittlich  4,50  M.  beträgt,  soll  auf  5  M.  erhöht
  werden.  Dem  aus  West=  und  Mitteldeutschland  geäußerten  Wunsche
entsprechend,  soll  für  Gegenden  mit  besonders  hohen  Friedenspreisen  für
Speisekartoffeln  die  Erhöhung  des  Preises  bis  höchstens  auf  6  M.  durch
Anordnung  der  Landeszentralbehörde  oder  der  von  ihr  zu  bezeichnenden
Stelle  gestattet  werden.  Der  Herbstkartoffelpreis  tritt  statt  wie  bisher  am
1.  Okt.  schon  am  15.  Sept.  an  Stelle  des  höheren  Frühkartoffelpreises  in  Kraft
und  soll,  um  die  Lieferung  an  die  Bedarfbezirke  im  Herbst  möglichst  zu
steigern,  zum  Frühjahr  nicht  steigen,  sondern  das  Jahr  über  unverändert
bleiben.  Für  unverlesene  Frühkartoffeln  wird  im  Gegensatz  zu  dem  laufenden
  Jahr  ein  der  Höhe  nach  noch  festzusetzender  Preisabschlag  eintreten.

Für  Runkelrüben,  Kohlrüben  und  Feldmöhren  werden  erheblich
niedrigere  Höchstpreise  wie  bisher,  nämlich  1,50  M.  (bish.  1,80)  bezw.
1,75  M.  (bish.  2,50)  und  2,50  M.  (bish.  4)  für  den  Ztr.  festgesetzt.

Der  Präsident  des  K.  E.A.  bleibt  berechtigt,  soweit  es  zur  zweckmäßigen
Regelung  der  Ablieferungszeit  nötig  ist,  zeitweilig  Preiszu-  und  aabschläge
in  mäßiger  Höhe  für  die  Bodenerzeugnisse  festzusetzen.

Die  Preise  für  Schlachtschweine  bewegen  sich  vom  1.  Mai  ab  von
53—61  M.  für  bis  zu  60  kg  bis  zu  72—80  M.  für  über  80—150  kg,
erfahren  also  eine  Preisminderung  von  20—25  Proz.

Die  Schlachtviehpreise  betragen  vom  1.  Juli  ab:  1.  für  gering
gemästete  Rinder  55  M.,  2.  für  ausgemästete  Ochsen  und  Kühe  über  7  Jahre,
Bullen  über  5  Jahre  und  abgefleischte  Ochsen,  Kühe,  Bullen  und  Färsen
jeden  Alters  im  Lebendgewicht  von  bis  zu  5,5  Ztr.  60  M.,  bis  über  11,5  Ztr.
85  M.,  3.  für  ausgemästete  oder  vollleischige  Ochsen  und  Kühe  bis  zu
7  Jahren,  Bullen  bis  zu  5  Jahren  und  Färsen  90  M.  Die  Preissenkung
beträgt  also  rund  15  Proz.

Das  „WTB.“  bemerkt  dazu:  Die  neue  Preisregelung  bringt  der  Landwirtschaft
  als  Gesamtheit  annähernd  dieselben  Einnahmen  aus  den  abzuliefernden
  Erzeugnissen  wie  bisher.  Sie  bewirkt  aber  eine  Verschiebung
nach  zwei  Richtungen.  Durch  die  bisherige  Preisregelung  sind  die  hauptsächlich
  auf  den  Roggen-,  Hafer-  und  Kartoffelbau  angewiesenen  Bezirke
mit  ärmeren  Böden  durchschnittlich  benachteiligt  und  zum  Teil  in  ihrer