Beutsches Neich. (April 22.) 435
Geb. 13. Sept. 1844, 1894 in den Generalstab der Armee berufen
und Oberquartiermeister, 1895 Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements
im Kriegsministerium, 1897 Kommandeur der 2. Gardeinfanteriediv., 1899
Komm. General des XIII. (Kgl. Württemb.) Armeekorps, 1902 zur Disposition
gestellt, bei Kriegsbeginn Führer einer Armeegruppe im Elsaß (24. Dez. 1914
Generaloberst), dann Oberbefehlshaber der Küstengebiete, später Oberbefehlshaber
von Armeen, zuletzt als Nachfolger des Kronprinzen von Bayern
bei der Sechsten.
Kaiser Wilhelm richtet an den Generalgouverneur folgendes Telegramm:
Ich habe Sie heute zum Generalgouverneur in Belgien ernannt.
Gerne hätte Ich Sie an der Spitze der 6. Armee belassen, um Ihre anerkannte
Befähigung als Truppenführer dem Heere auch ferner zu erhalten.
Der Tod des Generalobersten Freiherrn von Bissing hat aber die Neubesetzung
der Stelle des Generalgouverneurs in Belgien notwendig gemacht,
und hierbei ist Meine Wahl auf Sie gefallen. Ihre Laufbahn und Ihre
hervorragende Bewährung in allen Ihnen bisher übertragenen Stellen,
Ihre Mir wohlbekannte Einsicht und Tatkraft geben Mir die sichere Gewähr,
daß Sie auch diese besonders wichtige und bedeutungsvolle Stelle,
in deren Uebertragung Sie den Ausdruck Meines besonderen Vertrauens
erblicken mögen, zu Meiner Zufriedenheit und zum Wohl des Vaterlandes
versehen werden. Ich vermag auch diese Gelegenheit nicht vorübergehen zu
lassen, ohne Ihnen Meine besondere Zufriedenheit mit Ihren während des
Krieges geleisteten vortrefflichen Diensten auszudrücken und Sie Meines
Königlichen Dankes hierfür und Meiner gnädigen Gesinnung zu versichern.
22. April. über die von Deutschland getroffenen Maßnahmen,
um die mit dem U-Bootkrieg verbundenen Beschwernisse für Spanien
zu mildern, teilt die „Nordd. Allg. Ztg.“ halbamtlich mit:
Zur Unterstützung der span. Frachtindustrie hat Deutschland große Ankäufe
von Apfelsinen und Bananen in den verschiedensten Provinzen Spaniens
vorgenommen. Span. Fruchtschiffen, die außerhalb des Sperrgebiets nach
dem Hafen von Cette und nach Französisch-Marokko fahren, werden Geleitscheine
ausgestellt. In technischer Hinsicht ist hierbei den von der span.
Regierung geäußerten Wünschen in weitestgehender Weise Rechnung getragen
worden. Daneben haben zur Entwicklung des Fruchthandels zwischen Deutschland
und Spanien Hamburger und Bremer Kaufleute in Verbindung mit
Interessenten in Spanien unter Beteiligung zweier deutscher Großbanken
eine Gesellschaft gegründet. Während der Dauer des Krieges kauft diese
Gesellschaft Früchte ein und läßt sie in einer in Valencia im Entstehen
begriffenen Fabrik zu Konserven verarbeiten. Außerdem ist der Export
anderer span. Nahrungsmittel durch Schaffung eines ungehinderten Ausfuhrweges
über Cette nach der Schweiz gefördert worden. Daß durch die Erklärung
der Sperrgebiete auch Spaniens Handel mit Amerika beeinträchtigt
werden könnte, wie unsere Gegner ausstreuen, entbehrt selbstverständlich
jeder Unterlage. Auf Wunsch der span. Regierung wurde den span. Fischern
ein Freigebiet von beträchtlichem Umfange zur Ausübung ihres Berufes
im Sperrgebiete an der span. Nordküste zugestanden. Um dem in Spanien
herrschenden Kohlenmangel abzuhelfen, hatte die deutsche Regierung sich bereits
vor geraumer Zeit erboten, deutsche Kohlen in neutralen Häfen zur
Verfügung zu stellen. Der span. Regierung ist ferner das Angebot gemacht
worden, daß die in engl. Häfen liegenden span. Schiffe am 1. Mai d. J.
ungehindert auslaufen und auf ihrer Rückreise nach Spanien das Sperrgebiet
sicher passieren können. Endlich erfolgten Anerbietungen über den
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