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Position.
Gegenstand der Taxe.
Betrag
oder sonstige
Festsetzung
der Gebühren.
Vergl. Postordnung.
2) bei Locallandbriefen 2c.
ohne Unterschied die tarifmäßigen Bestellgebührensätze,
wie bei der Bestellung nach
cc) bei Abholung portopflichtiger Officialcorrespondenz-2c.
Gegenstände die tarifmäßigen
Gebühren nach .
bei Abholung der portofreien dergleichen,
wenn ein Werth declarirt ist, als Quit—
tungsgebühr
e) bei Zeitungen
bei deren Austragung im Postorte oder im Landbestellbezirke,
für jede Austragung, daher abgesehen
von der Zahl der bei jeder Austragung
für einen und denselben Zeitungsabonnenten
überbrachten Zeitungen
bei monatlich 1— Zmaliger oder wöchentlich
1maliger Ueberbringung.
bei wöchentlich 2— Zmaliger Ueberbringung
bei wöchentlich 4maliger Ueberbringung.
bei wöchentlich 5maliger Ueberbringung.
bei wöchentlich 6— 7 maliger Ueberbringung
bei wöchentlich 8— 1 4maliger Ueberbringung
bei wöchentlich 15 und mchrmaliger Ueberbringung.
Pos. 3
unter bopb.
Pos. 3 unter a.
6 Pl.
1 Ngr.
vierteljährlich.
2 Ngr.
vierteljährlich.
3 Ngr.
vierteljährlich.
4 Ngr.
vierteljährlich.
5 Ngr.
vierteljährlich.
6 Ngr.
vierteljährlich.
7 Ngr.
vierteljährlich.