174 20. Verantwortlichkeit des Reichskanzlers.
ihnen diese Stellvertretung zu erlassen. Ich muß auch anerkennen,
meine Herren, daß alle Herren Minister an ihrem eigenen Ressort eine
so große Arbeitslast zu tragen haben, daß ihnen nicht wohl, wenn auch
nur für kurze Zeit, die Leitung eines noch dazu so schwierigen Ressorts,
wie es das Kultusministerium ist, zugemutet werden kann. Unter diesen
Umständem bitte ich Sie, den persönlichen und den sachlichen Schwierigkeiten,
die in dieser Beziehung vorliegen, bei der Beratung des Etats Rechnung
tragen zu wollen.
Meine Herren, von zwei Seiten ist an die ernsten Debatten erinnert
worden, die vor einiger Zeit im Reichstage stattgefunden habent). Auf
die Einzelheiten dieser Verhandlungen und dieser Vorgänge werde ich hier
selbstverständlich nicht eingehen. Ich habe auch nach den hier gemachten
Ausführungen keine Veranlassung, mein damaliges Verhalten zu rechtfertigen.
Ich glaube mich aber doch verpflichtet, um Mißdeutungen, denen
ich namentlich in der Presse begegnet bin, entgegenzutreten, das Nachstehende
zu sagen.
Pflicht des verfassungsrechtlich verautwortlichen
Reichskanzlers und Ministerpräsidenten ist
es, den Träger der Krone zu decken. Dieser Verpflichtung
habe ich mich nie entzogen, seitdem ich die Verantwortung trage für den
Gang der Staats= und Reichsgeschäfte. Ich will nicht alle Fälle aufzählen,
wo ich veranlaßt war, für den Träger der Kronc einzutreten; ich will nur
erinnern an das, was ich erwidert habe — es muß vor fünf oder sechs
Jahren gewesen sein —, als im Reichstage die Herren Abgeordneten Bebel
und Richter von Kabinettsregierung gesprochen hatten:). Man solle nicht
vergessen, sagte ich damals, von wie großem Vorteil eine stark ausgeprägte
und begabte Individualität eines Fürsten sei. Man solle nicht ungerecht
sein für das tatkräftige und redliche Wollen unseres Kaisers, für den
großen Zug in seinem Wesen, für seine freie und vorurteilslose
Gesinnung. Das unterschreibe ich auch heute. Ich habe damals ausdrücklich
erklärt:
Wenn Sie Angriffe erheben wollen wegen irgend welcher Handlungen
des Monarchen, so richten Sie dieselben gegen die Person
des Reichskanzlers. Ich wüßte mich nicht zu erinnern, daß ich mich
dieser meiner Verantwortlichkeit je entzogen habe, und wenn ich diese
1) S. oben S. 133ff.
2) S. Bd. I, S. 403, Rede vom 21. Jannar 1903.