584 VBeutsches Reich. (Mai 15.—16.)
wortung des Kriegsministers sich ein Recht zulegt, in Personalfragen mitzureden.
Wir wollen, daß der Allerhöchste Kriegsherr bei der Wichtigkeit
seiner Aufgabe sein unbeschränktes Recht behält. Macht ein Beamter einen
Fehler, so läßt er sich wieder gutmachen. Das ist bei der Heerführung,
wo es sich um Menschenleben handelt, nicht der Fall. Das enge Band
zwischen dem Könige von Preußen und seinen Offizieren darf nicht gelockert
werden. In Württemberg, Bayern und Sachsen ist der dortige Zustand
historisch geworden. Bei uns will man etwas aufpfropfen. Dazu
kommt, daß die dortigen Kriegsminister nicht dem Reichstage, sondern dem
eigenen Landtage verantwortlich sind. Wenn etwas Aehnliches gewünicht
wird, dann unterstelle man doch den preuß. Kriegsminister dem preuß. Landtage.
Also der Beschluß des Etatsausschusses ist nicht so harmlos, wic er
dargestellt wird. Die Verhandlungen im Ausschuß wurden sehr plötzlich abgebrochen.
Wenn Sie die parl. Regierung einführen, wird meine Partei sich
nicht schlecht dabei finden; denn dann wird man sehen, daß die Kons. das
Wohl des deutschen Volkes doch besser verstanden haben. (Beif. r., Widerspr.I.)
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fortschr. Vp.): Wir haben es hier mit
einem gemeinsamen Sturmlauf von der äußersten Rechten bis zur äußersten
Linken gegen die Arbeiten des Verfassungsausschusses zu tun. Die
Parlamentsregierung ist den Kons. ein Greuel, wo sie nicht selbst den Ausschlag
geben. Im preuß. Abgeordnetenhause haben wir ein brutales parlamentarisches
Regime, eine reine Parteiregierung. Ebenso gefährlich wie die
Ausspielung des Obersten Kriegsherrn ist die Ausspielung des Offizierkorps
gegen das Parlament. Wir protestieren dagegen, daß man das Offizierkorps
vor den kons. Parteiwagen spannt. Wir kämpfen gerade für das
Offizierkorps. Wir wollen an die Stelle der Kabinettswillkür das Recht
setzen. Früher war das Militärkabinett ein Teil des Kriegsministeriums.
Noch jeder deutsche Staatsmann hat durch das Militärkabinett Schwierigkeiten
gehabt. In Bayern funktioniert der Zustand ganz ausgezeichnet. Der
Abg. Kreth hält es für eine unerhörte Zumutung, daß der preuß. Kriegsminister
von dem Reichstag Recht nehmen soll. Weiß er denn nicht, daß
einmal der preuß. Landtag den Versuch machte, den Kriegsminister vor sein
Forum zu ziehen? Da hat er geantwortet, der Landtag hat keine Zuständigkeit,
sondern allein der Deutsche Reichstag. An allen diesen klaren Dingen
ist doch absolut nicht zu rütteln; mit diesen Tatsachen müssen die Herren
sich abfinden. Gegenüber dem Versuch, das preuß. Offizierkorps gegen das
Parlament auszuspielen, vertrauen wir, daß das ganze Offizierkorps verstehen
wird, wenn wir verlangen, daß klares konstitutionelles Recht in Zukunft
auch die Armee beherrschen soll; da muß eine verantwortliche Person
auch vor dem Parlament auftreten können. Recht und Menschlichkeit muß
auch im Heere bestehen; wer dieser Forderung entgegentritt, versündigt sich
nicht bloß gegen das Heer, sondern auch gegen die Monarchie. (Beifall l.)
Damit schließt die Erörterung. Das Gehalt des Reichskanzlers wird
bewilligt, ebenso der Haushalt der Reichskan zlei und der des Ausw. Amts.
Zum Militäretat liegen folgende Anträge vor: 1. der U. Soz.
(Abgg. Albrecht und Gen.): den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken,
daß die militärische Entlassung der zu Unrecht in das deutsche Heer
eingestellten Ausländer nach äußerster Beschleunigung der Prüfung ihrer
Staatsangehörigkeit ungesäumt veranlaßt wird; 2. der Kons., der Dtsch. Fr.,
der Natl. und des Ztr. (Abgg. Nehbel-Mertin--Gröber-Schiffer (Magdeburg)
und Gen.): den Reichskanzler zu ersuchen, die in Betracht kommenden militärischen
Instanzen zu veranlassen: a) sämtliche in den besetzten Gebieten
befindlichen, dem Deutschen Reiche gehörenden und dort entbehrlichen
Maschinen, insbesondere Dampfmaschinen, Motorpflüge, Loko-