Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Beutsches  Reich.  (Januar  14.)  27

munalabgabengesetz  praktische  Früchte  der  Arbeiten  jener  Immediatkommission.
Aber  keiner  dieser  Gesetzesvorschläge  hat  zu  einem  positiven  Ergebnis  geführt.
  Mit  dem  Schluß  des  Landtages  haben  sie  wie  alle  übrigen  noch  nicht
erledigten  Gesetzentwürfe  ihr  Ende  gefunden.  Inzwischen  hat  der  Krieg  die
allgemeine  Landesverwaltung  vor  neue  große  Aufgaben  gestellt.  Die  dabei
gesammelten  Erfahrungen  werden,  wenn  nach  Friedensschluß  der  Plan  der
Reform  der  allgemeinen  Landesverwaltung  wieder  aufgenommen  wird,  notwendig
  voll  verwertet  werden  müssen.

14.  Jan.  Kaiser  Wilhelm  unterzeichnet  einen  Erlaß  betr.
einheitliche  Zusammenfassung  aller  im  Dienst  der  milit.  Nachrichtenübermittlung
  stehenden  Truppen  unter  dem  Chef  der
Feldtelegraphie.

14.  Jan.  (Preußen.)  Über  die  vom  Staatsministerium  beschlossene
  Errichtung  von  Kriegswirtschaftsämtern  zur  Sicherung
  der  Volksernährung  teilt  die  „Voss.  Ztg.“  folgendes  mit:

Für  jede  Provinz  wird  ein  Kriegswirtschaftsamt  gebildet.  Vorsitzender
ist  ein  vom  Kriegsamt  ernannter  Offizier,  der  mit  landwirtschaftl.  Angelegenheiten
  genau  vertraut  ist.  Mitglieder  des  Kriegswirtschaftsamtes
sind  zwei  vom  Oberpräsidenten  ernannte  höhere  Verwaltungsbeamte,  je  ein
Vertreter  der  Eisenbahndirektionen,  zu  deren  Bereich  die  Provinz  gehört,
sechs  von  der  Landwirtschaftskammer  zu  benennende  Landwirte  und  ein  vom
Komm.  General  am  Sitze  des  Kriegswirtschaftsamtes  ernannter  Veterinär.
Der  vorsitzende  Offizier  vertritt  sämtliche  Generalkommandos,  zu  deren  Bereich
  die  Provinz  gehört.  Bei  den  nicht  am  Sitze  des  Kriegswirtschaftsamtes
  befindlichen  Generalkommandos  werden  Nebenstellen  des  Rriegswirtschaftsamtes
  nach  Bedarf  gebildet,  die  aus  einem  landwirtschaftlich  erfahrenen
  Offizier  als  Leiter  und  den  erforderlichen  Hilfskräften  bestehen.
Däs  Kriegswirtschaftsamt  hat  die  Aufgabe,  innerhalb  der  Provinz  die
landwirtschaftliche  Produktion,  soweit  diese  zum  Geschäftsbereich  des  Kriegsamtes
  gehört,  zu  unterstützen  und  zu  fördern  durch  Beschaffung  und  nötigenfalls
  militärische  Zurückstellung  von  Betriebsleitern  und  Arbeitern,  Beschaffung
  von  Arbeitspferden,  Maschinen  und  Betriebsmitteln  (Kohlen,
Benzol  usw.),  Fürsorge  für  die  restlose  Bestellung  der  Felder,  für  die  Einbringung
  der  Ernte.  Bei  der  Erfassung  und  Verteilung  der  landwirtschaftl.
Produtte  wirkt  das  Kriegswirtschaftsamt  nicht  mit.  Das  Kriegswirtschaftsamt
  hat  in  den  genannten  Angelegenheiten  den  zuständigen  Stellen  Vorschläge
  zu  machen  und  auf  Erfordern  Gutachten  zu  erstatten.  Vom  Kriegsamt
  kann  ihm  die  Entscheidung  in  bestimmten  Angelegenheiten  übertragen
werden.  Für  jeden  Kreis  wird  eine  Kriegswirtschaftsstelle  gebildet.  Vorsitzender
  ist  der  Landrat;  sein  Stellvertreter  (prakt.  Landwirt)  und  vier
bis  acht  Mitglieder  werden  auf  Vorschlag  des  Kriegsausschusses  nach  Anhörung
  der  Landwirtsschaftskammer  durch  den  Oberpräsidenten  ernannt.

14.  Jan.  (Preußen.)  Vom  Minister  des  Innern  sind  in  den
beratenden  Ausschuß  des  bei  dem  Polizeipräsidium  Berlin  errichteten
  Kriegswucheramts  berufen:

Verlagsdirektor  Georg  Bernhard,  Schriftsteller  Kaliski,  Chefredakteur
Baecker  (D.  Tgsztg.),  Prof.  des  Strafrechts  Dr.  Thomsen,  Prof.  Dr.  Dade,
Arbeitersekretär  Rob.  Schmidt,  Prof.  Dr.  Thieß,  Oberbürgermeister  Kaiser
(Neukölln),  Dr.  Deite,  Dölz  (Berl.  Beamten--Wirtschaftsverein),  Dr.  August