Beutsches Reich. (Januar 14.) 27
munalabgabengesetz praktische Früchte der Arbeiten jener Immediatkommission.
Aber keiner dieser Gesetzesvorschläge hat zu einem positiven Ergebnis geführt.
Mit dem Schluß des Landtages haben sie wie alle übrigen noch nicht
erledigten Gesetzentwürfe ihr Ende gefunden. Inzwischen hat der Krieg die
allgemeine Landesverwaltung vor neue große Aufgaben gestellt. Die dabei
gesammelten Erfahrungen werden, wenn nach Friedensschluß der Plan der
Reform der allgemeinen Landesverwaltung wieder aufgenommen wird, notwendig
voll verwertet werden müssen.
14. Jan. Kaiser Wilhelm unterzeichnet einen Erlaß betr.
einheitliche Zusammenfassung aller im Dienst der milit. Nachrichtenübermittlung
stehenden Truppen unter dem Chef der
Feldtelegraphie.
14. Jan. (Preußen.) Über die vom Staatsministerium beschlossene
Errichtung von Kriegswirtschaftsämtern zur Sicherung
der Volksernährung teilt die „Voss. Ztg.“ folgendes mit:
Für jede Provinz wird ein Kriegswirtschaftsamt gebildet. Vorsitzender
ist ein vom Kriegsamt ernannter Offizier, der mit landwirtschaftl. Angelegenheiten
genau vertraut ist. Mitglieder des Kriegswirtschaftsamtes
sind zwei vom Oberpräsidenten ernannte höhere Verwaltungsbeamte, je ein
Vertreter der Eisenbahndirektionen, zu deren Bereich die Provinz gehört,
sechs von der Landwirtschaftskammer zu benennende Landwirte und ein vom
Komm. General am Sitze des Kriegswirtschaftsamtes ernannter Veterinär.
Der vorsitzende Offizier vertritt sämtliche Generalkommandos, zu deren Bereich
die Provinz gehört. Bei den nicht am Sitze des Kriegswirtschaftsamtes
befindlichen Generalkommandos werden Nebenstellen des Rriegswirtschaftsamtes
nach Bedarf gebildet, die aus einem landwirtschaftlich erfahrenen
Offizier als Leiter und den erforderlichen Hilfskräften bestehen.
Däs Kriegswirtschaftsamt hat die Aufgabe, innerhalb der Provinz die
landwirtschaftliche Produktion, soweit diese zum Geschäftsbereich des Kriegsamtes
gehört, zu unterstützen und zu fördern durch Beschaffung und nötigenfalls
militärische Zurückstellung von Betriebsleitern und Arbeitern, Beschaffung
von Arbeitspferden, Maschinen und Betriebsmitteln (Kohlen,
Benzol usw.), Fürsorge für die restlose Bestellung der Felder, für die Einbringung
der Ernte. Bei der Erfassung und Verteilung der landwirtschaftl.
Produtte wirkt das Kriegswirtschaftsamt nicht mit. Das Kriegswirtschaftsamt
hat in den genannten Angelegenheiten den zuständigen Stellen Vorschläge
zu machen und auf Erfordern Gutachten zu erstatten. Vom Kriegsamt
kann ihm die Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten übertragen
werden. Für jeden Kreis wird eine Kriegswirtschaftsstelle gebildet. Vorsitzender
ist der Landrat; sein Stellvertreter (prakt. Landwirt) und vier
bis acht Mitglieder werden auf Vorschlag des Kriegsausschusses nach Anhörung
der Landwirtsschaftskammer durch den Oberpräsidenten ernannt.
14. Jan. (Preußen.) Vom Minister des Innern sind in den
beratenden Ausschuß des bei dem Polizeipräsidium Berlin errichteten
Kriegswucheramts berufen:
Verlagsdirektor Georg Bernhard, Schriftsteller Kaliski, Chefredakteur
Baecker (D. Tgsztg.), Prof. des Strafrechts Dr. Thomsen, Prof. Dr. Dade,
Arbeitersekretär Rob. Schmidt, Prof. Dr. Thieß, Oberbürgermeister Kaiser
(Neukölln), Dr. Deite, Dölz (Berl. Beamten--Wirtschaftsverein), Dr. August