Veutsches Reich. (Januar 16.) 35
deutsche Wörter ersetzt worden ist. Innerlich nähert sich der Haushaltsplan
viel mehr der Wirklichkeit als seine beiden Vorgänger, obschon dies natürlich
nicht überall der Fall sein kann. Die Erträgnisse an Einkommen= und
Ergänzungssteuern werden im nächsten Jahre voraussichtlich nicht geringer
sein als in diesem Jahre. Die große Teuerung hat bei sehr vielen
Personen auch eine Erhöhung ihres Einkommens zur Folge und die Gewinne,
die an zahlreichen Stellen gemacht werden, werden nicht hinter
dem Vorjahre zurückstehen. Die Kapitalabführungen an das Reich werden
eine Verringerung des Einkommens und des Vermögens zur Folge haben
und das Aufkommen der preußischen Einkommen-- und Ergänzungssteuer
mindern. Darauf müssen wir uns gefaßt machen. In diesem Jahre ist
dies aber nicht zu besorgen, da die an das Reich zu zahlenden Steuern,
auch soweit sie im Jahre 1917 fällig werden, nicht im voraus vom Einkommen
und Vermögen abgezogen werden dürfen. 100 Mill. des Aufkommens
der direkten Steuern für 1917 werden in Gemäßheit des im
vorigen Jahre erlassenen Gesetzes zur Tilgung des Fehlbetrages der Rechnung
des Jahres 1915 verwandt werden. Bei unseren andern Einnahmequellen
liegen die Aussichten nicht so günstig. Sie lassen keine
Aufwärtsbewegung erwarten. Die Einnahmen aus den Zöllen und indirekten
Steuern und den Gerichtskosten werden nach wie vor tief unter
dem Friedensstande bleiben. Die Einnahmen aus der Bergverwaltung und
den Domänen und Forsten lassen ebenfalls keine wesentlichen Erhöhungen
erwarten. Alle diese Umstände nötigten dazu, die Einnahmen doch mehr
der Wirklichkeit entsprechend in den Voranschlag einzustellen, als es in den
Vorjahren möglich war. Es sind daher sowohl die zu erwartenden höheren
Einnahmen aus der Einkommen= und Ergänzungssteuer wie die gleichfalls
zu erwartenden geringeren Einnahmen aus den Zöllen, indirekten Steuern
und Gerichtskosten nach ihrem voraussichtlichen Aufkommen und nicht mehr
die früheren Friedenssätze in den Haushaltsplan ausgenommen worden.
In gleicher Weise ist bei den Ausgaben verfahren. Die Kriegsbeihilfen
für die Beamten und Lohnangestellten erscheinen nicht im Haushaltsplan,
da sie einer ständigen Berichtigung bedürfen und jedesmal, wenn
es nottut, erhöht werden; sie werden außerplanmäßig verrechnet. Die
Unterstützungsfonds sind im Haushaltsplan ausgebracht. Sie bedürfen im
allgemeinen keiner Erhöhung, da durch die großen Einziehungen zum
Heeresdienst die Zahl der auf sie angewiesenen Personen sich ständig vermindert
hat. Dagegen ist der im vorigen Jahre beim Finanzministerium
zum ersten Male ausgebrachte außerordentliche Zuschußfonds zu den Fonds
aller Verwaltungen für die Unterstützungen an ausgeschiedene Beamte,
Lehrkräfte, staatliche Lohnangestellte und deren Hinterbliebene von 1½/ Mill.
mit Rücksicht auf die große Teuerung um weitere 1½ Mill. verstärkt worden.
Er hat also eine Verdoppelung erfahren. Auf allen übrigen Gebieten der
Staatsverwaltung ist, dem Ernste der Lage entsprechend, die äußerste
Zurückhaltung bei den Ausgaben beobachtet. Bei der Eisenbahnverwaltung
ließ sich die Schaffung neuer Beamtenstellen nicht mehr hinausschieben.
Sie ist dort sogar in einem sehr großen Umfang vorgesehen. Ferner sind
auch die Extraordinarien sämtlicher Verwaltungszweige mit Ausnahme des
Haushaltsplans der Eisenbahnen wiederum sehr stark beschnitten. Auch nach
dem Kriege wird es im großen und ganzen hierbei sein Bewenden behalten
müssen. Die öffentlichen Lasten werden dann so stark auf den
einzelnen drücken, daß es ausgeschlossen ist, unser Extraordinarium wieder
so reichlich auszustatten, wie wir es vor dem Kriege gewohnt waren. Es
ist ohne weiteres erklärlich und nach der Lage der Verhältnisse unvermeidlich,
daß unsere Staatsschulden während des Krieges ständig zunehmen.
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