Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

780  VBerisches  Reich.  (August  29.)

Umfange  freigegeben  werden  solle.  Das  verbiete  sich  wohl.  Was  die  Befreiung
  der  inneren  Politik  von  der  Zensur  betreffe,  so  seien  auf  diesem
Gebiete  bereits  Kriegsziele  und  kriegswirtschaftliche  Dinge  freigegeben  worden.
Die  freie  Aussprache  der  wirtschaftlichen  Fragen  habe  auf  den  robusten  Teil
der  Bevölkerung  günstig  gewirkt,  auf  den  weniger  widerstandsfähigen  doegen
  deprimierend.  Das  sage  er  nur,  um  zu  zeigen,  nach  wie  verschiedenen
Rahtungen  selbst  bei  der  berechtigten  Freigabe  der  wirtschaftlichen  Erörterung
  die  Wirkungen  sich  geltend  machten.  Unter  Abwägung  dieser  Vor-  und
Nachteile  wolle  er  prüfen,  inwieweit  man  auch  für  die  innere  Politik  die
Zügel  der  Zensur  lockern  könne.  Man  dürfe  nie  vergessen,  daß  das  Amt
des  Zensors  schwierig  sei,  und  daß  sich  auch  die  Presse  nach  drei  Kriegsjahren
  manchmal  erregter  zeige,  als  in  Friedenszeiten.

Abg.  Erzberger  (Ztir.)  erblickt  in  diesen  Darlegungen  einen  bedeutungsvollen
  Shrit  des  Entgegenkommens.  Die  frühere  Zusage  auf  Beseitigung
der  politischen  Zensur  sei  in  der  Tat  nicht  gehalten  worden.  Das  Spionagegesetz
  mit  seinen  scharfen  Bestimmungen  genüge  vollkommen  für  die  Wahrung
  der  militärischen  Interessen.  Die  tatsächliche  Handhabung  der  Zensur
habe  zu  unhaltbaren  Zuständen  geführt.  Redner  fragt,  wer  die  politische
Verantwortung  für  die  Kaiserreden  trage;  1908  sei  dafür  die  volle  Verantwortlichkeit
  des  Reichskanzlers  zugesagt  worden.  Die  öffentlich  publizierten
  Reden  des  Kaisers  müßten.  mit  der  amtlichen  Politik  konform
gehen,  da  andernfalls  diese  im  Auslande  nicht  als  zuverlässig  angesehen
werde.  Zum  Schluß  begründet  Redner  einen  Antrag  der  Mehrheitsparteien
auf  Aufhebung  der  Bundesratsverordnung  über  die  Beranstaltung  von
Lichtspielen  vom  3.  Aug.  1917.  —  Ministerialdirektor  Dr.  Caspar  erwidert,
  die  Verordnung  sei  aus  wirtschaftlichen  Gründen  erlassen  worden
zwecks  Ersparnis  an  Kohlen,  Strom  sowie  Arbeitskräften.

Staatssekretär  des  Aeußern  Dr.  v.  Kühlmann  erwidert  zu  der  Frage.
inwieweit  die  Veröffentlichung  von  Aeußerungen  des  Kaisers  an  der  Front
von  den  verantwortlichen  Dienststellen  gedeckt  würde,  weise  er  darauf  hin,
daß  das  Ausw.  Amt  einen  ständigen  Vertreter  im  Hauptquartier  habe,  so
daß  die  Verantwortlichkeit  des  Reichskanzlers  gesichert  sei.  Er  betont  ferner
die  Notwendigkeit,  gewisse  Zensurbefugnisse  mit  Rücksicht  auf  die  Bedürfnisse
  der  auswärtigen  Politik  aufrechtzuerhalten.  Es  handle  sich  dabei  um
die  ins  Ausland  gehenden  Nachrichten.

Major  Grau  vom  Kriegsministerium  geht  auf  kinige  der  vorgebrachten
Beschwerden  ein.  Das  Verbot,  die  Oberste  Heeresleitung  in  die  politischen
Erörterungen  hineinzuziehen,  sei  auf  einen  ausdrücklichen  Wunsch  des  Generalseldmarschalls
  v.  Hindenburg  zurückzuführen.  Dieser  Wunsch  habe  bei  der
Presse  auch  volles  Verständnis  gefunden.  Als  Ende  Juli  d.  J.  einige  Berlindr
Blätter  gegen  das  Verbot  verftießen,  sei  es  nochmals  ausdrücklich  in  Erinnerung
  gebracht  worden.  Trotzdem  sei  in  der  „Frankf.  Ztg.“  ein  politischer
Artikel  erschienen,  der  die  Oberste  Heeresleitung  nicht  unerwähnt  ließ.  Daraufhin
  seien  die  Berliner  Telephonate  dieser  Zeitung  unter  teilweise  Präventivzensur
  gestellt  worden.  Einer  Beschwerde  der  Redaktion  über  diese  Maßnahme
  habe  der  Obermilitärbefehlshaber  stattgegeben,  weil  er  die  Zensurbestimmungen
  ihrem  Geiste  nach  ausgelegt  wissen  wollte.  Das  Verbot  der
„Zukunft“  sei  erfolgt  allein  aus  militärischen  Rücksichten.  Harden  schreibe
so,  daß  er  oft  mißverstanden  werden  müsse.  Das  habe  das  feindliche  Ausland
  sich  zunutze  gemacht,  indem  es  seine  Artikel  zur  Wiederbelebung  der
gesunkenen  Kriegsbegeisterung  ausgeschlachtet  habe.  Das  sei  so  weit  geangen,

  daß  der  „Figaro"  vom  5.  Mai  d.  J.  gefordert  habe,  der  letzte
Harbenartikel  möge  zur  Belebung  der  Volksstimmung  in  Frankreich  öffentlich
  angeschlagen  werden.  Sicher  habe  Harden  diese  Wirkung  nicht  beab-