Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

794  Netsches  Reic  (September  10.  11.)

das  Gelübde  zum  zuversichtlichen  Durchhalten  erneuert,  und  wer  Kriegsanleihe
  zeichnet,  macht  mir  die  schönste  Geburtstagsgabe.
Gr.  Hauptquartier,  den  9.  Sept.  1917.  v.  Hindenburg,  GF  M.

10.  Sept.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  beginnt  mit  der  Veröffentlichung
  des  Depeschenwechsels  zwischen  Kaiser  Wilhelm  und  dem  Zaren
aus  den  Jahren  1904  und  1905.  (Den  Wortlaut  s.  Anhang  I.)

11.  Sept.  (Kiel.)  Prinzessin  Adalbert  von  Preußen  wird
von  einer  Tochter  (Viktoria  Marina)  entbunden.

11.  Sept.  Wer  hat  zuerst  mobil  gemacht?

Die  „Voss.  Ztg.“  veröffentlicht  als  Beitrag  zu  dieser  Frage  ein  bedeutsames
  Telephongespräch  des  Generalstabschefs  v.  Moltke  mit  dem

Generalstabschef  des  20.  Armeekorps  Hell  am  Morgen  des  31.  Juli  1914.
(Den  Text  s.  Anhang  I.)

11.  Sept.  (Sachsen.)  Wahlrechtsreform.

Im  Verfassungsausschuß  der  Zweiten  Kammer  werden  von  de:
natl.-kons.  Mehrheit  die  Forderungen  der  Soz.  und  der  Fortschr.  Bp.  auf
Nenderung  des  bestehenden  Landtagswahlrechts  abgelehnt.  Dagegen  beschließ:
der  Ausschuß  die  Aufhebung  der  Verordnung,  die  den  Beamten  die  Auskunfterteilung
  an  Landtagsabgeordnete  verbietet,  und  fordert  auch  eine  Berfassungsänderung
  dahingehend,  daß  künftig  in  den  Landtag  gewählte  Beamte
ihre  Wahl  den  Vorgesetzten  nur  anzuzeigen,  nicht  aber  um  Urlaub  nachzusuchen
  haben.  ·

11.  Sept.  (Stuttgart.)  Tagung  der  deutschen  Friedensgesellschaft.

Die  Versammlung  nimmt  fast  einstimmig  folgende  Erklärung  an:
Die  Versammlung  fordert,  daß  dieser  Krieg  beendet  werde  durch  einen
Frieden,  der  die  Lebensnotwendigkeiten  und  die  Entwicklungsfreiheit  des
deutschen  Volkes  sicherstellt  und  der  zugleich  die  Grundlagen  schafft  für  eine
den  Weltfrieden  schirmende,  die  Einzelstaaten  überragende  Rechtsordnung.
Der  Friede  darf  deshalb  die  Bevölkerung  keines  Landes  politisch  oder  wirtschaftlich
  vergewaltigen;  er  muß  die  unveräußerlichen  nationalen  Rechte  aller
Völker,  auch  die  der  nationalen  Minderheiten,  gewährleisten;  er  muß  die
weiteren  Beziehungen  der  Völker  unter  öffentliche  Kontrolle  stellen  und  alle
Geheimverträge  für  nichtig  erklären;  er  muß  die  Freiheit  des  wirtschaftlichen
  Wettbewerbs  unter  gleichen  Bedingungen  nach  dem  Grundsatz  der
„offenen  Tür“  zu  einem  internationalen  Rechtssatz  machen;  er  muß  die
„Freiheit  der  Meere“  sichern  und  dem  unheilvollen,  am  Mark  der  Völker
zehrenden  Rüstungswettkampf  ein  Ende  setzen.  Die  durch  allgemeine  Adrüstung
  frei  werdenden  Mittel  werden  für  den  Wiederaufbau  dessen,  was
der  Krieg  zerstört  hat,  und  für  die  Befriedigung  von  Kulturaufgaben  in
allen  Ländern  Verwendung  finden.  Ein  solcher  Friede  ist  kein  Verzichtfriede,
sondern  er  entspricht,  auch  nach  siegreicher  Durchführung  des  Krieges,  den
wahren  Interessen  des  deutschen  Volkes.  Die  Versammlung  begrüßt  es  mit
wärmster  Genugtuung,  daß  die  päpstliche  Note  vom  1.  August,  ausgehend
von  dem  Verlangen,  daß  das  Recht  an  die  Stelle  der  Gewalt  treie,  die
Gedanken,  die  diesen  Forderungen  zugrunde  liegen,  zum  wesentlichen  Inhalt
einer  Friedensvermittlung  gemacht  hat.  Sie  erwartet,  daß  der  deutsche
Reichstag  in  Konsequenz  seiner  Erklärung  vom  19.  Juli  im  Sinne  dieser
Forderungen  zu  der  Vermittlung  des  Papstes  Stellung  nehmen  und  den
Reichskanzler  zu  unzweidentigen  Erklärungen  veranlassen  wird.  So  lange
die  feindlichen  Regierungen  nicht  bereit  sind,  in  einen  Frieden  zu  willigen,