Beutsches Reich. (September 12.) 795
der diesen Forderungen entspricht, ist das deutsche Volk einig in dem festen
Entschluß, einen Verteidigungskampf für seine Unabhängigkeit und seine
Lebensinteressen mit aller Kraft durchzuführen. Eine Fortsetzung des Krieges
aber über dieses Ziel hinaus wäre ein Verbrechen am deutschen Volke und
an der Menschheit.
12. Sept. Kaiser Wilhelm richtet an Generalgouv. von Beseler
einen Erlaß betr. den weiteren Ausbau des poln. Staatswesens.
Der Text des Erlasses und die halbamtliche Erläuterung der „Nordd.
Allg. Ztg.“ s. Polen, 12. Sept.
12. Sept. Die Depeschenaffäre des Grafen v. Luxburg.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt unter der Ueberschrift „Zur Klarstellung“
halbamtlich: Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus aus
Washington hat das Staatsdepartement den Wortlaut dreier Telegramme
veröffentlicht, die der deutsche Gesandte in Buenos Aires im Mai und Juli
d. J. durch Vermittlung der dortigen schwed. Gesandtschaft abgesandt hat und
die unsere Beziehungen mit Argentinien betrafen. Die Veröffentlichung
ist offenbar ein Ausfluß der durch die militärische Lage, durch die jüngsten
deutschen Enthüllungen und durch die friedliche Beilegung des Toro-Zwischenfalls
(s. S. 781) erzeugten schlechten Laune im feindl. Lager und verfolgt den
doppelten Zweck, einmal eine neue Krise in den deutsch-argent. Beziehungen
zu erzeugen und sodann der schwed. Regierung Ungelegenheiten zu bereiten.
Gegen letztere richtet sich der neueste Depeschendiebstahl, dessen sich die
amerik. Regierung rühmen darf, in erster Linie, und der gesamte Chorus
der Ententepresse beeilt sich, die wildesten Vorwürfe gegen ihr angeblich
neutralitätswidriges Verhalten zu erheben.
Zur Klarstellung sei folgendes bemerkt: Die deutsche Regierung hat
in der Tat gelegentlich die Hilfe der schwed. Regierung in Anspruch genommen,
um Nachrichten von und nach neutralen Ländern gelangen zu
lassen, von denen sie durch das völkerrechtswidrige Verhalten der britischen
Regierung und ihrer Bundesgenossen abgeschnitten war. Während nämlich
die deutsche Regierung entsprechend einem internationalen Grundsatz, wonach
die über See versendeten Briefposten der Neutralen und der Kriegführenden,
mögen sie amtlicher oder privater Natur sein, unverletzlich sind,
den Nachrichtenverkehr auf neutralen Schiffen auch dann unbehelligt gelassen
hat, wenn die Briefe von feindlichem Gebiet in neutrales oder von
neutralem Gebiet in feindliches befördert wurden, hat die britische Regierung
in vollem Widerspruch zu Artikel I des von ihr ratifizierten XI. Haager
Abkommens über gewisse Einschränkungen in der Ausübung des Seebeuterechts
im Verein mit ihren Verbündeten von Beginn des Krieges am
nicht nur den unmittelbaren Briefverkehr ihrer Gegner mit neutralen Ländern,
sondern sogar den Nachrichtenverkehr zwischen den neutralen Ländern.
selbst in der rücksichtslosesten Weise unterbunden. Es ist daher verständlich,
wenn neutrale Regierungen ihr gutes Recht, den Nachrichtenverkehr der
Kriegführenden mit anderen Neutralen zu vermitteln, auch in der Form
ausüben, daß sie deren amtliche Chiffretelegramme weiterbefördern. Das hat
sogar die Regierung der Ver. Staaten von Amerika getan, als sie ihre äußere
Neutralität noch aufrecht erhielt, indem sie in zahlreichen Fällen die Beförderung
chiffrierter deutscher amtlicher Telegramme übernahm. Für Schweden
lag ein Anlaß zu einem solchen Entgegenkommen gegenüber Deutschland
um so eher vor, als es, seiner natürlichen Lage als Durchgangsland zwischen
Rußland und England entsprechend, auch den Nachrichtenverkehr dieser
Feinde Deutschlands in weitgehendem Maße vermittelt hat. Wie in einem