164 Deutsches Reich. (April 30.—Mai 7.)
rung für verfehlt erklärt, aber dann jeder ein ganz anderes Rezept für die
Lösung dieser Frage gegeben; die Ansichten sind doch auch darüber sehr
geteilt. Herr v. H. besorgt, daß der autoritative Charakter Preußens mit
dieser Wahlrechtsänderung verloren geht. Mir scheint für die Aufrechterhaltung
dieses Charakters die Monarchie die festeste Grundlage zu sein.
Auch die süddeutschen Staaten haben ein breites Wahlrecht. Bei aller Hochachtung
für die Eigenart Preußens, die ich als Altpreuße in vollem Maße
besitze, als ein Mann altpreuß. Gesinnung vom Scheitel bis zur Sohle,
darf man sich nicht dem Hochmut hingeben, daß in Preußen alles turmhoch
besser wäre als anderswo. Herr v. H. weist auf die Ausgestaltung des
Gemeindewahlrechts hin. Ich kann nur wiederholen, duß die Regierung
nicht auf dem Standpunkt steht, daß nun auch das Gemeindewahlrecht auf
Grund des gleichen Wahlrechts reformiert werden muß. Wenn Herr v. H.
meint, das wäre die unausbleibliche Folge, so ist das nur ein Raisonnement.
Selbst Herr Bebel hat auf dem Parteitage zu Mannheim Staat und
Gemeinde für ganz verschiedene Körperschaften erklärt, die nicht über einen
Kamm geschoren werden dürften. Daran aber kann man doch nicht vorbeigehen,
daß in der Kommission von freikons. Seite das gleiche Wahlrecht
für die Kommunen beantragt worden ist. Auch bezüglich der Kautelen unseres
kulturellen Lebens kann ich mich der Befürchtungen nicht ganz entschlagen.
Aber wie schon der Ministerpräsident angedeutet hat, lassen sich auch da
gewisse Sicherungen anbringen. Deshalb bedauere ich, auch im Interesse
der Evangelischen, daß Herr v. H. und seine Freunde nicht geneigt waren,
den Bestrebungen, hierfür eine geeignete Fassung zu finden, ihre Hilfe zu
gewähren. Ich bin der Ueberzeugung, was vor dem 11. Juli möglich war,
ist nach dem 11. Juli nicht mehr möglich. Mögen Sie dialektisch deuteln
oder nicht, mit der Botschaft vom 11. Juli 1917 ist ein Regierungsprogramm
aufgestellt worden, das, wenn einmal hinausgegangen, nicht wieder rückgängig
zu machen ist. Sie werden diese Entwicklung nicht wieder aufhalten;
der Staatsmann, der mit solchen realpolitischen Dingen rechnen muß, muß
weiter denken. Herr v. H. hat meine Gründe „gewogen und zu leicht befunden“.
An der Wage muß ein unparteiischer Mann stehen; Herrn v. H.
als Parteimann kann ich als unparteiischen Wäger nicht anerkennen, deshalb
trifft mich sein Urteil nicht mit besonderer Schwere. Herr v. H. hat
dann hingewiesen auf unsere Kämpfer an der Westfront und gemeint, wie
wenig erfreulich und erhebend es sei, daß, während dort weltgeschichtliche
Schlachten geschlagen werden, wir hier in Streit und Hader stehen um
solche Vorlagen. Gewiß, aber die Regierung muß doch auch gewissenhaft
abwägen, was dem Siege förderlicher ist, ob diese Vorlagen in möglichst
kurzer Zeit hier verabschiedet werden, wenn auch vielleicht unter Kämpfen,
oder ob die in der Bevölkerung bestehende Beunruhigung noch auf Jahre
hinaus dauern soll. Und wenn sie nach dieser gewissenhaften Erwägung zu
der Entscheidung gekommen ist, möglichst bald zu einem Abschluß zu gelangen,
so glaube ich, daß sie dafür nicht Tadel, sondern Anerkennung verdient.
Abg. Dr. Porsch (Ztr.) erklärt, daß ein kleiner Teil seiner Partei
gegen, die Mehrheit für die Vorlage stimmen werde. Das Volk erwarte
keine langen Reden, sondern Abstimmungen. "
1. Mai. — Abg. Dr. Lohmann (Natl.): Ich spreche nur für die Hälfte
der Fraktion. Die Parteifreunde, die hinter mir stehen, halten an dem
Widerstand gegen die Regierungsvorlage fest. Das gleiche Wahlrecht würde
den Einfluß der Polen im Abgeordnetenhaus stark vermehren und würde
vor allem dahin führen, daß die Soz., Polen, Dänen und Welfen die
Mehrheit erlangen würden. Das gleiche Landtagswahlrecht wird die Einführung
des gleichen Wahlrechts für die Gemeinden zur unabweisbaren