Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Bestände wieder abzugeben, zumal das Mehl, dessen Haltbarkeit natur- 
gemäß am unsichersten erschien. Letzteres wurde von Anfang 1915 an 
gegen sog. Kriegsmehl eingetauscht, dann im Mai 1915 durch die Firma 
Kauffmann & Sommerfeldt in Vertkehr gebracht, sodaß der Speicher zum 
1. 7. 15 gehündigt werden konnte. Der Verkauf der Reisvorräte wurde 
trotz wiederholter Anregungen der Kolonialwarenhändler immer wieder 
hinausgeschoben, bis endlich im November 1915 ein Teil ausgegeben 
wurde. Hier begegnet uns zum ersten Male die durch die Umstände er- 
zwungene Monopolstellung der Firmen Albrecht, Ruffmann, Hillebrandt 
und Bröske, denen allein während des ganzen Krieges der Vertrieb der 
einschlägigen Waren übertragen wurde. Nach Beschluß des Magistrats 
durften nur solche Personen Reis erhalten, deren steuerbares Einkom- 
men unter 2500 44 lag, und zwar durften höchstens 2 Pfund je Haus- 
halt gegeben werden; die Empfangsberechtigten mußten sich durch eine 
auf dem Ralhaus auszugebende Marke ausweisen, der Preis betrug je 
Pfund 0,30 A + 0,03 „/(d Vergütung für die Kaufleute gegenüber einem 
Einkaufspreis von 0,22 410. Bei einem zweiten Verkauf wurden rund 
170 Ztr. zu 0,36 4 je Pfund abgegeben. Den Rest erhielt im Juni 1916 
zusammen mit den vorhandenen Beständen an Erbsen, Bohnen und 
Grütze die neu eingerichtete städtische Kriegsküche, der gleich falls 0,36 M 
angerechnet wurden. WVermutlich hat die Stadt aus diesem Geschäft 
einen bescheidenen Gewinn gezogen, wenn auch ein Abschluß des RZeis- 
kontos nicht zu ermitteln ist;: man kann das aber immerhin verständlich 
finden, denn abgesehen von der notwendigen Unkostendeckung mußte 
immer eine gewisse geldliche Bewegungsfreiheit vorhanden sein für den 
Fall, daß, wie beim Spargeleinkauf 1917, durch äußere Umstände unvor- 
hergesehene Verluste eintraten. 
Aehnlich günstig schloß das Schmalzgeschäft ab, das der Magistrat 
in Ausführung des Beschlusses vom 14. 8. 1914 getätigt hatte. Die Ab- 
gabe erfolgte wie beim Reis aus sozialen Gründen nur an Personen mit 
einem steuerbaren Einkommen von weniger als 2500 .X, und zwar in 
einer Höchstmenge von 2 Pfund je Haushalt. Bei einem Anschaffungs- 
preis von 78 4 je 50 kg wurde die Ware bei den ersten beiden Drit- 
teln für 1,20 und beim letzten Drittel für 1,60 M je Pfund abgegeben, 
wobei 0,10 4 je Pfund als Provision für die Kaufleute eingerechnet 
waren. Der PVerkauf des letzten Restes war im Juni 1916 beendek, und 
die Abrechnung ergab den immerhin ansehnlichen Ueberschuß von 
3446,47 44. 
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