Dörrgemüse feucht und von Würmern durchsetzt. Die Lieferungen erfolg-
ten vielfach nicht zur rechten Zeit; z. B. kam Sauerkraut erst Mitte
Mai, Dörrgemüse erst im Juni, wo schon Frischgemüse auf dem Markt
war. Die Preise waren durch das Dazwischenschieben von Zwischenstel-
len in die Höhe getrieben; so erhöhte sich der Preis der Marmelade auf
dem Wege vom Fabrikanten zum Kleinhändler um 26 05, Weizengries
sticg von 44,90 4 je 100 kg ab Stettin durch die Spesen der P H., Sack-
leihgebühr, Fracht usw. auf 51,20 44. Vor allem war die Verdienstmög-
lichkeit der Kaufleute infolge der geringen Spanne zwischen Ein- und
Verkaufspreisen zu gering, worüber eine ausführliche Preistabelle als
Beleg beigebracht wurde.
Ware Einkaufs- Verkaufs- Gewinn
preis 4 preis 4 A
Marmelade je kg 0.82 0,90 + 0,08
Weizengries je kg 0,51 0,56 + 0,05
Hafenflochen je kg 0,81 0,88 + 0,07
Hafermehl ½* Pfd. 0,295 0,32 + 0,025
Morgentrank * PDfd. 0,322 0,35 + 0,028
Brechspargel je Dose 1,01 1,03 + 0,07
Erbsen je Dose 0,81 0,84 + 0,03
Perlbohnen je Dose 0,81 0.84 + 0,03
Karotkten je Dose 0,80 0.82 + 0,02
Kohlrabi je Dose 1,69 1,72 + 0,03
Telt. Rüben je Dose 2,49 2,49 —
Weißkohl je Dose 1,88 1,93 + 0,05
Rotkohl je Dose 2,23 2,25 + 0,02
Grünkohl je Dose 1,53 1,49 — 0,04
Wirsing je Dose 2,23 2,23 —
Gegenüber den im Kriege auf 20 S gestiegenen Handlungsunkosten er-
schien der in dieser Tabelle ausgewiesene Gewinn den Kaufleuten als un-
zureichend. Eine Besserung der Verhältnisse erwarteten sie von der Befol-
gung ihres Vorschlages, die Ware von den Fabriken direhkt an den Klein-
handel senden zu lassen und vor allem kleinere Versorgungsbezirke zu bilden.
Daß solche Anträge von vornherein zur Erfolglosigkeit verurteilk
waren, braucht nicht besonders betont zu werden. Vielmehr wurde die
Bewegungsfreiheit der Kaufleute eher noch mehr eingeschränkt, indem
z. B. für alle Zeitungsanzeigen, die den Verkauf von Waren anboten,
die Genehmigungspflicht der Polizeibehörde eingeführt wurde.
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