Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Gemüsekonserven 
Hülsenfrüchte 
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März 20 
1. Woche 2250 — 3500 100 167 — — — — — — — — — — 
2. Woche 1875 — 3500 100 a4z — — — — — — — — — — 
3. Woche 1875 — 2500 — 292 — — — — 250 — — — — 
4. Woche 1875 — 2500 100 42 — — 250 — — — — — — — — 
Noch ein kurzes Wort über die Grundlage der ganzen Lebensmittel- 
versorgung, die Kontrolle der Einwohnerzahl und der Bevölkerungs- 
bewegung, ohne die eine ausreichende Verteilung der vorhandenen Le- 
bensmittel nicht möglich war. Mindestens seit 1916 bestand in Stolp 
die örtliche Vorschrift, daß das Meldeamt Anmeldungen nur entgegen- 
nehmen durfte, wenn gleichzeitig eine Abmeldebescheinigung vorgelegt 
wurde. Mitte 1917 trat eine allgemeine Regelung in Kraft. Nach 
Anweisung des Staatskommissars für die Volksernährung mußten erst- 
malig zum 14. 9. 17 und dann laufend alle drei Monate Nachweisun- 
gen über die Bevölkerungsbewegung eingereicht werden, die sich auf 
vorgedruchtem Formular über die Geborenen, die gestorbenen Einheimi- 
schen, die Weg- und die Zugezogenen aussprechen sollten. Um eine 
weitere Kontrolle zu erzielen, mußten zu den gleichen Terminen auch 
Nachweisungen über Bestand und Verbrauch an Lebensmittelan- und 
-abmeldebescheinigungen vorgelegt werden. Durch diese Worschriften 
wurde eine genaue Zusammenarbeit zwischen Standes- und Meldeamt 
erforderlich, die die Arbeit um so mehr erschwerte, als die vorgeschriebe- 
nen Formulare immer wieder wechselten und neue Einarbeitung ver- 
langten. Wie zu erwarten, gab es sehr bald Unstimmigkeiten mit dem 
statistischen Landesamt. Es kam z. B. vor, daß Personen, die Stolp 
vorübergehend verließen, zwar einen Abmeldeschein erhielten, aber nicht 
als verzogen gemeldet wurden, und ehe die dadurch hervorgerufenen 
Zweifel des statistischen Landesamts behoben waren, mußte immer sehr 
viel Arbeit geleistet werden. Auch die Verrechnung der Werstorbenen 
war nicht einfach, weil immer wieder Unklarheiten aufkauchten, ob sie 
nach Stolp infolge vorschriftsmäßiger Abmeldung vom Wohnort gehör- 
ten oder nicht. Infolge dieser Schwierigkeiten bestand zwischen den in 
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