Gemüsekonserven
Hülsenfrüchte
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März 20
1. Woche 2250 — 3500 100 167 — — — — — — — — — —
2. Woche 1875 — 3500 100 a4z — — — — — — — — — —
3. Woche 1875 — 2500 — 292 — — — — 250 — — — —
4. Woche 1875 — 2500 100 42 — — 250 — — — — — — — —
Noch ein kurzes Wort über die Grundlage der ganzen Lebensmittel-
versorgung, die Kontrolle der Einwohnerzahl und der Bevölkerungs-
bewegung, ohne die eine ausreichende Verteilung der vorhandenen Le-
bensmittel nicht möglich war. Mindestens seit 1916 bestand in Stolp
die örtliche Vorschrift, daß das Meldeamt Anmeldungen nur entgegen-
nehmen durfte, wenn gleichzeitig eine Abmeldebescheinigung vorgelegt
wurde. Mitte 1917 trat eine allgemeine Regelung in Kraft. Nach
Anweisung des Staatskommissars für die Volksernährung mußten erst-
malig zum 14. 9. 17 und dann laufend alle drei Monate Nachweisun-
gen über die Bevölkerungsbewegung eingereicht werden, die sich auf
vorgedruchtem Formular über die Geborenen, die gestorbenen Einheimi-
schen, die Weg- und die Zugezogenen aussprechen sollten. Um eine
weitere Kontrolle zu erzielen, mußten zu den gleichen Terminen auch
Nachweisungen über Bestand und Verbrauch an Lebensmittelan- und
-abmeldebescheinigungen vorgelegt werden. Durch diese Worschriften
wurde eine genaue Zusammenarbeit zwischen Standes- und Meldeamt
erforderlich, die die Arbeit um so mehr erschwerte, als die vorgeschriebe-
nen Formulare immer wieder wechselten und neue Einarbeitung ver-
langten. Wie zu erwarten, gab es sehr bald Unstimmigkeiten mit dem
statistischen Landesamt. Es kam z. B. vor, daß Personen, die Stolp
vorübergehend verließen, zwar einen Abmeldeschein erhielten, aber nicht
als verzogen gemeldet wurden, und ehe die dadurch hervorgerufenen
Zweifel des statistischen Landesamts behoben waren, mußte immer sehr
viel Arbeit geleistet werden. Auch die Verrechnung der Werstorbenen
war nicht einfach, weil immer wieder Unklarheiten aufkauchten, ob sie
nach Stolp infolge vorschriftsmäßiger Abmeldung vom Wohnort gehör-
ten oder nicht. Infolge dieser Schwierigkeiten bestand zwischen den in
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