Bezugsvereinigung gewandt habe! Unter diesem ganz nutzlosen Schrift-
wechsel vergingen drei Monate, ehe die Ware wirklich geliefert wurde.
Oder ein ähnliches Geschäft von Ende 1915. Der Magistrat
brauchte unbedingt Häcksel, da die Stolper Strohvorräte beschlagnahmt
waren, und wandte sich am 20. 12. an die Bezugsvereinigung. Darauf
ereignete sich gar nichts, sodaß der Antrag am 5. 1. wiederholt werden
mußke. Jeßt endlich kam die Antwort, daß Stolp sich mit einem be-
stimmten Landwirt des Stolper Kreises in Verbindung setzen solle. Der
antwortete zunächst zustimmend, ließ dann aber nichts mehr von sich
hören und erklärte schließlich am 9. 3., er sei zur Lieferung „nicht mehr
bereit“.
Oder: im Juni 1917 hatte der Oberpräsident genehmigt, daß
alles im Schlachthof und in der Abdeckerei erzeugte Tierkörpermehl der
Stadt überwiesen würde, selbstverständlich unter Anrechnung auf den
Schlüsselanteil an Ersabfutker, während sonst den Städten nur ½ ihres
Erzeugnisses zustand. Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter war damit
einverstanden. Hlötzlich kam zur Kenntnis der R Fm., daß die Abdecke-
rei ja nicht kommunal sei und daß das dork gewonnene Tierkörpermehl
abgeliefert werden müsse. Während die Skadt hierüber noch verhan-
delte, meldete sich die Bezugsvereinigung und wies empört darauf hin,
daß nach einer Bundesratsverordnung vom 5. 10. 16 sie allein das Recht
habe, Fleischmehl abzuliefern. Damit war das Urteil in der Sache ge-
sprochen. Vergebens versuchte der Magistrat, den zuständigen Stellen
klar zu machen, welchen Unsinn es doch darstelle, die in Stolp erzeugten,
an sich geringfügigen Futtermengen nach Stettin zu schicken und dafür
andere Futtermittel aus Stettin nach Stolp kommen zu lassen. Nach
dem Buchstaben des Gesetzes mußte das Fleischmehl der Abdecherei nun
einmal nach Stettin geliefert werden, und daran konnte niemand etwas
ändern!
Die Reihe derartiger Schwierigkeiten könnte noch weiter verlängert
werden, aber die bisherigen Beispiele dürften genügen, um zu zeigen,
worauf es hier ankommt. Nur ein besonders schönes Beispiel für büro-
kratischen Leerlauf soll der Nachwelt erhalten bleiben. Da hatte Stolp
aus eigenen Beständen Haferflocken herstellen lassen und die enkfallende
Haferkleie vorschrifksmäßig an die PLH. gemeldek, die ihrerseits die
Ware der Stadt unter Anrechnung auf deren Futterankeil überwies.
Nun kam aber von oben her eine Verfügung, daß die Abfallpro-
duhte aus eigener ARährmitktelherstellung der Kommunalverwaltung zur
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