Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Bezugsvereinigung gewandt habe! Unter diesem ganz nutzlosen Schrift- 
wechsel vergingen drei Monate, ehe die Ware wirklich geliefert wurde. 
Oder ein ähnliches Geschäft von Ende 1915. Der Magistrat 
brauchte unbedingt Häcksel, da die Stolper Strohvorräte beschlagnahmt 
waren, und wandte sich am 20. 12. an die Bezugsvereinigung. Darauf 
ereignete sich gar nichts, sodaß der Antrag am 5. 1. wiederholt werden 
mußke. Jeßt endlich kam die Antwort, daß Stolp sich mit einem be- 
stimmten Landwirt des Stolper Kreises in Verbindung setzen solle. Der 
antwortete zunächst zustimmend, ließ dann aber nichts mehr von sich 
hören und erklärte schließlich am 9. 3., er sei zur Lieferung „nicht mehr 
bereit“. 
Oder: im Juni 1917 hatte der Oberpräsident genehmigt, daß 
alles im Schlachthof und in der Abdeckerei erzeugte Tierkörpermehl der 
Stadt überwiesen würde, selbstverständlich unter Anrechnung auf den 
Schlüsselanteil an Ersabfutker, während sonst den Städten nur ½ ihres 
Erzeugnisses zustand. Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter war damit 
einverstanden. Hlötzlich kam zur Kenntnis der R Fm., daß die Abdecke- 
rei ja nicht kommunal sei und daß das dork gewonnene Tierkörpermehl 
abgeliefert werden müsse. Während die Skadt hierüber noch verhan- 
delte, meldete sich die Bezugsvereinigung und wies empört darauf hin, 
daß nach einer Bundesratsverordnung vom 5. 10. 16 sie allein das Recht 
habe, Fleischmehl abzuliefern. Damit war das Urteil in der Sache ge- 
sprochen. Vergebens versuchte der Magistrat, den zuständigen Stellen 
klar zu machen, welchen Unsinn es doch darstelle, die in Stolp erzeugten, 
an sich geringfügigen Futtermengen nach Stettin zu schicken und dafür 
andere Futtermittel aus Stettin nach Stolp kommen zu lassen. Nach 
dem Buchstaben des Gesetzes mußte das Fleischmehl der Abdecherei nun 
einmal nach Stettin geliefert werden, und daran konnte niemand etwas 
ändern! 
Die Reihe derartiger Schwierigkeiten könnte noch weiter verlängert 
werden, aber die bisherigen Beispiele dürften genügen, um zu zeigen, 
worauf es hier ankommt. Nur ein besonders schönes Beispiel für büro- 
kratischen Leerlauf soll der Nachwelt erhalten bleiben. Da hatte Stolp 
aus eigenen Beständen Haferflocken herstellen lassen und die enkfallende 
Haferkleie vorschrifksmäßig an die PLH. gemeldek, die ihrerseits die 
Ware der Stadt unter Anrechnung auf deren Futterankeil überwies. 
Nun kam aber von oben her eine Verfügung, daß die Abfallpro- 
duhte aus eigener ARährmitktelherstellung der Kommunalverwaltung zur 
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