den mußte. Dazu kam noch der immer neue, vielgestaltige Schriftwech-
sel in den zahllosen anderen Fragen, die zur Futterbewirtschaftung ge—
hörten. Da waren, um nur einiges herauszugreifen, die schon angedeu-
teten Meldungen; dann kamen Zuschußlieferungen an Hühnerfutter, die
der Magistrat empfangen und verteilen mußte; dann wieder Futterliefe-
rungen für schwerarbeitende Pferde, Futterlieferungen für Zuchtsauen,
für Ferkel, für Ziegenböcke, Milchleistungssutter für Kühe usw. Dane-
ben immer wieder die Schwierigkeiten mit den Beoörden, die bei der
Verteilung von ganz anderen Gesichtspunkten ausgingen als die Stadt,
die aus eigener Kenntnis den Bedarf ganz anders auffaßte als etwa die
PLHWas sollte z. B. die Stadt machen, wenn sie wahrheitsgemäß
53 Zuchtsauen zur bevorzugten Belieferung meldete und dann Futter für
13 beham? Oder die ganz sinnlose, von der Trockenfuttermittelgesell-
schaft (Abt. Kaffeegrundverwertung) eingeleitete Sammlung von Kaffee-
grund, die dem Magistrat, der Feuerwehr und den Schulen viel Arbeit
machte und nichts erreichte als schließlich ein Schreiben des „Kriegsaus-
schusses für Sammel- und Helferdienst“ in Berlin vom 22. 3. 1918, daß
sie unwirtschaftlich und nicht zu empfehlen sei, während die Untersuchung
einer tatsächlich als Futtermittel angebotenen Probe von Kaffeegrund
ergab, daß er wertlos und viel zu teuer sei! Wir brauchen hier vielleicht
keine weiteren Beispiele zu bringen, die gegenüber dem schon Bekann-
ten nichts neues ergeben würden. Es genügt ein Wort, daß der Ober-
bürgermeister schrieb, als im Dezember 1918 die Mehlhändler verlang-
ten, daß der Futtermittelhandel wie vor dem Kriege wieder in ihre Hand
gelegt würde: „Der Magistrat hat das größte Interesse daran, möglichst
bald sich von der Futtermittelverteilung zurüchzuziehen“.
Geldlich hatte die Futtermittelbewirtschaftung für die Stadt Reine
Nachkeile. Am 1. 10. 1918 schloß das Futtermittelkonto mit einem
Ueberschuß von 18 736,63 4“t ab, am 31. 3. 19 mit einem Ueberschuß von
6450,98 4.
Mit einigen Worten muß noch ein besonderer Zweig der Futter-
miktelversorgung gestreift werden, nämlich die Versorgung mit solchen
Futtermikteln, die die Stadt ganz oder teilweise in eigener Wirtschaft
erzeugte.
Mit der Bundesratsverordnung vom 28. 6. 1915, die die Beschlag-
nahme alles Getreides verfügte, war auch die in Stolp geerntete Menge
von Gerste und Hafer betroffen. Diese beiden Getreidearten erfuhren
aber eine verschiedenartige Behandlung, sodaß doppelte Arbeit nötig
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