Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

wurde. Die Gerste aus der Ernte 1915 wurde zunächst den Landwirten 
zur Hälfte belassen, zur anderen Hälfte der RFm. zur Verfügung ge— 
stellt; auch die nicht beschlagnahmte Hälfte war nicht frei zur Verfügung 
des Erzeugers, sondern durfte nur verwandt werden zum Gebrauch als 
Saatgut, zur Abgabe an Betriebe mit Gerstenkontingent, d. h. an 
Brauereien und Brennereien, und zur Abgabe an die Zentralstelle für 
die Heeresverpflegung. Infolge dieser Teilung hatte der Magistrat die 
Aufgabe, die vorhandenen Gerstenvorräte dauernd zu kontrollieren, ihre 
richtige Verwendung zu überwachen und monatlich auf einem mehrfach 
wechselnden Formular an die RFm. zu berichten. Auf besonderen An- 
trag der Stadt wurden mehrfach größere Mengen Gerste zur Herstel- 
lung von Gerstenkaffee überlassen, bis die steigende Knappheit dem ein 
Ende machte. Der amtliche Schriftverkehr ging an die Reichsgerstenge- 
sellschaft in Berlin, die in Pommern eine Geschäftsabteilung unterhielt. 
Schon 1916 wurde der zur Verfügung des Erzeugers belassene Anteil 
auf ½/1° der Ernte herabgesetzt, doch trat eine Aenderung der Bestim- 
mungen, insbesondere des Meldewesens nicht ein. Sommer 1917 wurde 
wie die anderen Getreidearten, so auch die Gerste, in vollem Umfange 
beschlagnahmt, die Reichsgerstengesellschaft aufgelöst und das bisherige 
Meldever fahren aufgehoben. 
Der Hafer wurde von Anfang an ohne Einschränkung beschlagnahmt 
und zur Verfügung der RNFm. gestellt. Die geernteten Vorräte mußten 
zunächst bis auf weitere Anordnung bei der Firma Gottschalk gelagert 
werden, jede in Stolp benötigte Hafermenge war bei der R Fm. anzufor- 
dern. Um jede kleinste Hafermenge zu erfassen, mußte der Magistrat 
immer wieder Haferbestandsaufnahmen anordnen und sich vom Verbleib 
der festgestellten Mengen überzeugen. 
In den ersten Kriegsjahren wurde die Stadt wiederholt auf Antrag 
gestattet, größere Mengen Hafer zur Herstellung von Haferflocken und 
Grütze verarbeiten zu lassen; von 1918 an scheint das nicht mehr mög- 
lich gewesen zu sein. 
Eine für den Landwirk sehr peinliche Einschränkung lag in der von 
oben her vorgeschriebenen Saatgutmenge, die durchaus nicht immer dem 
entsprach, was der einzelne Landwirk für zwechmäßig hielt. Infolgedes- 
sen finden wir alljährlich in den Akten einen Antrag des Magistrats 
auf Erhöhung der ausgeworfenen Saatgutmenge, der ebenso regelmäßig 
abgelehnt wurde, obwohl die schlechten Haferernten ziemlich deutlich be- 
wiesen, daß die Saatgutmenge zu niedrig bemessen war. 
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