wurde. Die Gerste aus der Ernte 1915 wurde zunächst den Landwirten
zur Hälfte belassen, zur anderen Hälfte der RFm. zur Verfügung ge—
stellt; auch die nicht beschlagnahmte Hälfte war nicht frei zur Verfügung
des Erzeugers, sondern durfte nur verwandt werden zum Gebrauch als
Saatgut, zur Abgabe an Betriebe mit Gerstenkontingent, d. h. an
Brauereien und Brennereien, und zur Abgabe an die Zentralstelle für
die Heeresverpflegung. Infolge dieser Teilung hatte der Magistrat die
Aufgabe, die vorhandenen Gerstenvorräte dauernd zu kontrollieren, ihre
richtige Verwendung zu überwachen und monatlich auf einem mehrfach
wechselnden Formular an die RFm. zu berichten. Auf besonderen An-
trag der Stadt wurden mehrfach größere Mengen Gerste zur Herstel-
lung von Gerstenkaffee überlassen, bis die steigende Knappheit dem ein
Ende machte. Der amtliche Schriftverkehr ging an die Reichsgerstenge-
sellschaft in Berlin, die in Pommern eine Geschäftsabteilung unterhielt.
Schon 1916 wurde der zur Verfügung des Erzeugers belassene Anteil
auf ½/1° der Ernte herabgesetzt, doch trat eine Aenderung der Bestim-
mungen, insbesondere des Meldewesens nicht ein. Sommer 1917 wurde
wie die anderen Getreidearten, so auch die Gerste, in vollem Umfange
beschlagnahmt, die Reichsgerstengesellschaft aufgelöst und das bisherige
Meldever fahren aufgehoben.
Der Hafer wurde von Anfang an ohne Einschränkung beschlagnahmt
und zur Verfügung der RNFm. gestellt. Die geernteten Vorräte mußten
zunächst bis auf weitere Anordnung bei der Firma Gottschalk gelagert
werden, jede in Stolp benötigte Hafermenge war bei der R Fm. anzufor-
dern. Um jede kleinste Hafermenge zu erfassen, mußte der Magistrat
immer wieder Haferbestandsaufnahmen anordnen und sich vom Verbleib
der festgestellten Mengen überzeugen.
In den ersten Kriegsjahren wurde die Stadt wiederholt auf Antrag
gestattet, größere Mengen Hafer zur Herstellung von Haferflocken und
Grütze verarbeiten zu lassen; von 1918 an scheint das nicht mehr mög-
lich gewesen zu sein.
Eine für den Landwirk sehr peinliche Einschränkung lag in der von
oben her vorgeschriebenen Saatgutmenge, die durchaus nicht immer dem
entsprach, was der einzelne Landwirk für zwechmäßig hielt. Infolgedes-
sen finden wir alljährlich in den Akten einen Antrag des Magistrats
auf Erhöhung der ausgeworfenen Saatgutmenge, der ebenso regelmäßig
abgelehnt wurde, obwohl die schlechten Haferernten ziemlich deutlich be-
wiesen, daß die Saatgutmenge zu niedrig bemessen war.
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