Je länger der Krieg dauerte und je knapper die Futtervorräte im
allgemeinen wurden, einen um so größeren Raum nehmen in den Akten
die Schriftstücke ein, die auf Zuweisung besonderer Haferrationen für
Pferde in kriegswichtigen Betrieben, für Ziegenböcke und für Zuchtsauen
Bezug hatten. Zuletzt war nur für die schwerarbeitenden Pferde eine
Ration von 3 Pfd. täglich ausgeworfen, während die normale Ration
sehr viel geringer war. Traten einmal besonders schwierige Verhältnisse
ein, etwa ein hoher Schnee wie im Januar 1918, der die Kohlenanfuhr
in die Häuser erschwerte, mußte eine Erhöhung der Ration in einem
umständlichen Verfahren beantragt werden.
Im allgemeinen scheint jedoch, wenn auch in dem vorstehenden sehr
engen Rahmen, die Haferversorgung ohne große Zeibungen vor sich ge-
gangen zu sein.
Am 15. 8. 1919 wurde die Zwangswirtschaft für Hafer aufgehoben
und den Kommunalverbänden, wie beim NRoggen, eine Zwangsumlage
aufgelegt. Wegen seiner geringen Haferernte blieb Stolp biervon frei-
gestellt, sodaß von diesem Tage an in der Haferwirtschaft wieder nor-
male Verhälknisse eintraten.
Im November 1916 wurde der Stadt aufgegeben, bis zum Juli 1917
in 10 Monatsraten einen Vorrat von 113 to Heu abzuliefern. Es wurde
durch Beskandsaufnahme festgestellt, daß bereits 532,5 Ztr. an das Pro-
viantamt abgeliefert waren, also noch 2078 Ztr. zu liefern blieben. Der
Magistrat versuchte, diese Menge durch freihändigen Ankauf aufzubrin-
gen, hatte aber kein Glück damit und mußte deshalb im Januar 1917 den
Rest auf die Betriebsinhaber umlegen. Darum ging aber doch nicht mehr
Heu ein, und schon im Februar 1917 mußte dem NRegierungspräsidenten
gemeldet werden, daß der NRest schwerlich geliefert werden könne; die
Landwirte hätten nur noch für ihren dringendsten Bedarf Heu. Damit
war die Behörde nicht einverstanden und verfügte sofortige Bestandsauf-
nahme und Beschlagnahme der nicht unbedingt für den Eigenverbrauch
erforderlichen Mengen. Jetzt wurden allerdings noch 267 Ztr. für ent-
behrlich gehalten und für jedes Pferd eine Tagesration von 5 Pfd., für
jede Kuh eine solche von 10 Pfd. festgesetzt. Troßdem wollte die Ablie-
ferung nicht vorwärts gehen, und schon am 12. 6. wurde abermals eine
Bestandsaufnahme verfügt, wobel bis 31. 7. je Pferd 3 Ztr., je Rind
1 Ztr. belassen werden sollte. Damit hatte aber der Magistrat gewon-
nen, denn er konnte melden, daß nach dem augenblicklichen Viehbeskand
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