Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Je länger der Krieg dauerte und je knapper die Futtervorräte im 
allgemeinen wurden, einen um so größeren Raum nehmen in den Akten 
die Schriftstücke ein, die auf Zuweisung besonderer Haferrationen für 
Pferde in kriegswichtigen Betrieben, für Ziegenböcke und für Zuchtsauen 
Bezug hatten. Zuletzt war nur für die schwerarbeitenden Pferde eine 
Ration von 3 Pfd. täglich ausgeworfen, während die normale Ration 
sehr viel geringer war. Traten einmal besonders schwierige Verhältnisse 
ein, etwa ein hoher Schnee wie im Januar 1918, der die Kohlenanfuhr 
in die Häuser erschwerte, mußte eine Erhöhung der Ration in einem 
umständlichen Verfahren beantragt werden. 
Im allgemeinen scheint jedoch, wenn auch in dem vorstehenden sehr 
engen Rahmen, die Haferversorgung ohne große Zeibungen vor sich ge- 
gangen zu sein. 
Am 15. 8. 1919 wurde die Zwangswirtschaft für Hafer aufgehoben 
und den Kommunalverbänden, wie beim NRoggen, eine Zwangsumlage 
aufgelegt. Wegen seiner geringen Haferernte blieb Stolp biervon frei- 
gestellt, sodaß von diesem Tage an in der Haferwirtschaft wieder nor- 
male Verhälknisse eintraten. 
Im November 1916 wurde der Stadt aufgegeben, bis zum Juli 1917 
in 10 Monatsraten einen Vorrat von 113 to Heu abzuliefern. Es wurde 
durch Beskandsaufnahme festgestellt, daß bereits 532,5 Ztr. an das Pro- 
viantamt abgeliefert waren, also noch 2078 Ztr. zu liefern blieben. Der 
Magistrat versuchte, diese Menge durch freihändigen Ankauf aufzubrin- 
gen, hatte aber kein Glück damit und mußte deshalb im Januar 1917 den 
Rest auf die Betriebsinhaber umlegen. Darum ging aber doch nicht mehr 
Heu ein, und schon im Februar 1917 mußte dem NRegierungspräsidenten 
gemeldet werden, daß der NRest schwerlich geliefert werden könne; die 
Landwirte hätten nur noch für ihren dringendsten Bedarf Heu. Damit 
war die Behörde nicht einverstanden und verfügte sofortige Bestandsauf- 
nahme und Beschlagnahme der nicht unbedingt für den Eigenverbrauch 
erforderlichen Mengen. Jetzt wurden allerdings noch 267 Ztr. für ent- 
behrlich gehalten und für jedes Pferd eine Tagesration von 5 Pfd., für 
jede Kuh eine solche von 10 Pfd. festgesetzt. Troßdem wollte die Ablie- 
ferung nicht vorwärts gehen, und schon am 12. 6. wurde abermals eine 
Bestandsaufnahme verfügt, wobel bis 31. 7. je Pferd 3 Ztr., je Rind 
1 Ztr. belassen werden sollte. Damit hatte aber der Magistrat gewon- 
nen, denn er konnte melden, daß nach dem augenblicklichen Viehbeskand 
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