Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

begann diese Stelle am 7. 5. 17 unter der Leitung des Direktors des 
städtischen Gaswerks ihre Arbeit. 
Zunächst mußte die äußere Ausgestaltung geregelt werden, um der 
neuen Stelle überhaupt Arbeitsmöglichkeiten zu geben, d. h. die Stadt 
ließz ein Vorschußkonto einrichten, dem zunächst 6000 A für die Einrich- 
tung der Ortskohlenstelle (OKS.) und 20 000 A( für den Ankauf von 
Kohlen überwiesen wurden. Gleichzeitig mußte aus dem Verbrauch der 
beiden letzten Jahre der Bedarf an Brennstoffen ermittelt werden. Am 
1. 7., also fast 2 Monate nach der Gründung der OK#S., erließ auch die 
zuständige Kriegsamtsstelle in Danzig eine Geschäftsanweisung: die OKS. 
sicherte den Bedarf der Industrie in ihrem Bezirk, den der Bevölkerung 
an dem Ort, an dem sie ihren Sitz hatte; „es ist eine Hauptaufgabe der 
O KS., diejenigen Betriebe und Verbrauchsstellen zu ermitteln, bei denen 
eine Einschränkhung der Kohlenzufuhr möglich und angebracht ist“. Das 
vorgeschriebene Schreibwerk war ziemlich umständlich: die Verbraucher, 
d. h. die Kommunalverbände für die Hausbrandversorgung, die Gewerbe, 
die Gas- und Elektrizitätswerke, meldeten ihren Brennstoffbedarf monat- 
lich, und zwar 1. an das Lieferwerk, 2. an die OKS., 3. an die Kriegs- 
amtsstelle, 4. an die Kohlenausgleichsstelle in Berlin. Die OKS. mußte 
nach Möglichkeit die Richtigheit der Angaben prüfen, über jede Ver- 
brauchergruppe für den laufenden und den kommenden Monakt die 
Schlußsumme bilden und sie auf vorgedrucktem Formular zum 15. jedes 
Monats an die Kriegsamtsstelle senden. 
Damit war zum mindesten das Gerüst der Kohlenversorgung fertig, 
und in kurzer Zeit wurden die weiteren Anordnungen erlassen, um den 
Kreis der Zwangswirtschaft zu schließen. Um eine bisher unangenehm 
empfundene Lücke in der Zuständigkeit zu schließen, wurde ein Reichs- 
kommissar für die Versorgung mit Gas und Elektrizität ernannt, der 
seinerseits „Vertrauensmänner“ an den einzelnen Orten bestellte, ge- 
wöhnlich die Leiter der vorhandenen Gas- und Elektrizitätswerke. Auch 
in Stolp geschah das, und nun war der Leiter der OK. gleichzeitig Ver- 
trauensmann für die Gasversorgung. Der Magistrat hielt es für durch- 
aus unzuträglich und unmöglich, daß „der Beamte einer Behörde gleich- 
zeitig Verkrauensmann einer anderen Behörde“ sei und beschwerte sich 
energisch beim Reichskommissar. Auch der Städtetag griff die Sache auf 
und reichte eine Sammelbeschwerde ein, aber es blieb alles beim Alten. 
Das Schwierigste war die Regelung der Kohlenzuteilung an den Ver- 
braucher, d. h. die Lösung der Aufgabe, möglichst wenig Kohlen zu be- 
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