begann diese Stelle am 7. 5. 17 unter der Leitung des Direktors des
städtischen Gaswerks ihre Arbeit.
Zunächst mußte die äußere Ausgestaltung geregelt werden, um der
neuen Stelle überhaupt Arbeitsmöglichkeiten zu geben, d. h. die Stadt
ließz ein Vorschußkonto einrichten, dem zunächst 6000 A für die Einrich-
tung der Ortskohlenstelle (OKS.) und 20 000 A( für den Ankauf von
Kohlen überwiesen wurden. Gleichzeitig mußte aus dem Verbrauch der
beiden letzten Jahre der Bedarf an Brennstoffen ermittelt werden. Am
1. 7., also fast 2 Monate nach der Gründung der OK#S., erließ auch die
zuständige Kriegsamtsstelle in Danzig eine Geschäftsanweisung: die OKS.
sicherte den Bedarf der Industrie in ihrem Bezirk, den der Bevölkerung
an dem Ort, an dem sie ihren Sitz hatte; „es ist eine Hauptaufgabe der
O KS., diejenigen Betriebe und Verbrauchsstellen zu ermitteln, bei denen
eine Einschränkhung der Kohlenzufuhr möglich und angebracht ist“. Das
vorgeschriebene Schreibwerk war ziemlich umständlich: die Verbraucher,
d. h. die Kommunalverbände für die Hausbrandversorgung, die Gewerbe,
die Gas- und Elektrizitätswerke, meldeten ihren Brennstoffbedarf monat-
lich, und zwar 1. an das Lieferwerk, 2. an die OKS., 3. an die Kriegs-
amtsstelle, 4. an die Kohlenausgleichsstelle in Berlin. Die OKS. mußte
nach Möglichkeit die Richtigheit der Angaben prüfen, über jede Ver-
brauchergruppe für den laufenden und den kommenden Monakt die
Schlußsumme bilden und sie auf vorgedrucktem Formular zum 15. jedes
Monats an die Kriegsamtsstelle senden.
Damit war zum mindesten das Gerüst der Kohlenversorgung fertig,
und in kurzer Zeit wurden die weiteren Anordnungen erlassen, um den
Kreis der Zwangswirtschaft zu schließen. Um eine bisher unangenehm
empfundene Lücke in der Zuständigkeit zu schließen, wurde ein Reichs-
kommissar für die Versorgung mit Gas und Elektrizität ernannt, der
seinerseits „Vertrauensmänner“ an den einzelnen Orten bestellte, ge-
wöhnlich die Leiter der vorhandenen Gas- und Elektrizitätswerke. Auch
in Stolp geschah das, und nun war der Leiter der OK. gleichzeitig Ver-
trauensmann für die Gasversorgung. Der Magistrat hielt es für durch-
aus unzuträglich und unmöglich, daß „der Beamte einer Behörde gleich-
zeitig Verkrauensmann einer anderen Behörde“ sei und beschwerte sich
energisch beim Reichskommissar. Auch der Städtetag griff die Sache auf
und reichte eine Sammelbeschwerde ein, aber es blieb alles beim Alten.
Das Schwierigste war die Regelung der Kohlenzuteilung an den Ver-
braucher, d. h. die Lösung der Aufgabe, möglichst wenig Kohlen zu be-
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