Speck als Gegenleistung abhängig machte. Die Beschaffung ausreichen-
der Kohlenmengen wurde um so schwieriger, je schneller die Einwohner---
zahl nach dem Kriege stieg, weil hier, wie anderswo, die Bürokratie sich
nicht schnell genug auf die wachsenden Bedürfnisse einzustellen vermochte.
Die geldliche Seite der Kohlenbewirtschaftung ist anders zu bewerten
als die der anderen Gebiete der Zwangswirtschaft. Hatten jene die Mög-
lichkeit, durch einen Aufschlag auf den Einkaufspreis der gelieferten
Waren ihre Unkosten zu dechen, so fiel das bei der OKS. bestimmungs-
gemäß weg, da sie nicht mit Gewinn arbeiten durfte. Da die OKS. aber
dauernd Gelder für Gehälter, Löhne, Bürokosten, Kohlenkarten usw. auf-
wenden mußte, war sie von vornherein dazu verurteilt, ein Zuschußunter-
nehmen zu bleiben. Bei einer Aufstellung über Einnahme und Ausgabe
der OKS., die in den Akten vorliegt, ist kein klares Bild zu gewinnen,
da man nicht weiß, ob und in welcher Höhe ein etwaiger Kohlenbestand
angesetzt ist. So finden wir z. B. vermerkt: 4. 12. 18 Einnahme
53 657,68 44, Ausgabe 76 069,98 4; am 31. 12. aber lesen wir: Vor-
schuß 20 212,96 J4, Wert des Bestandes 21 565 A. Und am 31. 3. 19:
Vorschuß nach Abzug des Bestandes 366,30 4“. Die Abrechnung vom 4.
11. 20, die mit einem Vorschuß von 16 000 4 abschließt, ist wegen der
damals schon weit vorgeschrittenen Geldentwerkung nicht mehr maßge-
bend, sodaß wir auf endgültige Klärung verzichten müssen.
10. Leuchtmittel.
Schon bald nach Kriegsausbruch, am 29. 8. 1914, hielt es die
Lebensmittelkommission für notwendig, einen größeren Vorrat von
Petroleum hinzulegen, um für den Fall eines Versagens des Gas- und
des Elektrizitätswerks eine öffentliche Rotbeleuchtung einrichten zu kön-
nen. Es wurde dementsprechend von der Königsberger Handelskompag-
nie ein Kesselwagen mit 15 160 kg Pekroleum bezogen und aufbewahrt.
Schon gegen Ende Oktober 1914 hatte der Magistrat die Ueberzeugung
gewonnen, daß die Notbeleuchtung nicht erforderlich werden würde.
Gleichzeitig trat in der Stadt Petroleumnot ein, allerdings nur bei eini-
gen Kaufleuten: die Königsberger Handelskompagnie weigerte sich,
Petroleum an solche Kaufleute abzugeben, die bisher ihren Bedarf bei
der Konkurrenz, nämlich bei der ODlex gedeckt hatten. Weil außerdem
Königsberg dringend Rückgabe des Kesselwagens verlangte — der täglich
1,50 J4 Miete kostete — wurde am 31. 10. beschlossen, nach Befriedi-
gung des Bedarfs der städtischen Betriebe und Zurüchkstellung einer
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