Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Auf dieser Grundlage erfolgte nunmehr die endgültige Organisie- 
rung der Petroleumzuteilung: Stolp erhielt 1. für den Zivilbedarf 20 % 
der im gleichen Monak des Jahres 1913 gelieferten Pekroleummengen, 
2. für landwirtschaftliche Betriebe und Heimarbeiterinnen 3 0 der glei- 
chen Menge (das sog. Ausgleichspetroleum), 3. für gewerbliche Betriebe 
eine nicht festgelegte Menge: Bedingung für die Lieferung für gewerb- 
liche Zweche war die Vorlage eines Zeugnisses der Gewerbeinspektion, 
daß Petroleum nötig sei und Ersatzmittel nicht verwandt werden könnten. 
Auf Grund dieser für jeden Monat in wechselnder Höhe zugebillig- 
ten Mengen mußte der Magistraf Bestellscheine ausfüllen, die an die 
Olex weitergereicht wurden. Auch der Geldverkehr in Petroleumange- 
legenheiten ging an die Olex. 
Im Oktober 1916 trat eine kleine Aenderung der Grundzahlen ein, 
indem von jetzt an ein von Monat zu Monat wechselnder Hundertsaz 
der im August 1913 verbrauchten Petroleummenge ausgegeben und auch 
das Ausgleichspetroleum nach dieser Menge berechnek wurde. Die kat- 
sächlich gelieferte Menge erfuhr dadurch keine erhebliche Aenderung. 
Damals — im Sommer 1916 — wurden auch regelmäßig geringe 
Mengen von Brennspiritus geliefert, im Juni z. B. 1080 1, die der 
Magistrat in 8 Verkaufsstellen an die Verbraucher absetzen ließ. Um 
den Spiritusverbrauch zu erhöhen, erklärte sich der Magistrat sogar be- 
reik, den Umbau von Petroleum- in Spirituslampen für Kriegsunter- 
stützungsempfänger zu besorgen und den Betrag ratenweise von den 
Unterstützungen abzuziehen. 
Bis Anfang 1917 wurde der Spiritus ohne wesenkliche Verkaufs- 
beschränkung abgegeben. Erst zum 1. 9. 1917 wurde durch die KReichs- 
branntweinstelle das Verfahren geändert. Von nun an sollten regelmä- 
ßig 25 ch der im gleichen Monak 1915 verkauften Spiritusmenge abge- 
geben werden, und zwar 20 % zum Preise von 0,55 4 gegen Bezugs- 
marken der Kommunalverbände, nur für Minderbemittelte zu Koch- und 
Leuchtzwechen und zur Säuglings- und Krankenpflege, 5 46 markenfrei 
zu 1,50 „K je 1 an jeden beliebigen Käufer: Gewerbetreibende. Aerzte, 
Krankenhäuser usw. sollten ihren Bedarf bei den Großpvertriebsstellen 
anmelden. Diese Aeuregelung führte in Stolp sehr rasch zu schweren 
Unzuträglichkeiten; die Nachfrage nach dem markenfreien Spiritus war 
5 mal so groß wie der Vorrat, die Verkellung wurde dadurch ungerecht, 
außerdem war dem Schleichhandel Tür und Tor geöffnek, und der Spi- 
rikus wurde sogar getrunken. Schon im November 1917 beantragte des- 
10 145
	        
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