halb ein Kaufmann, den Spiritus nur noch gegen Vermerk im Wirt—
schaftsbuch abzugeben, was auch am 24. 11. angeordnet wurde. Eine wesenk-
liche Besserung der Verhältnisse scheint dadurch nicht eingetreten zu sein.
Im Winter 1917/18 war die Petroleumversorgung besonders
schlecht, und es wurde viele Wochen überhaupt kein Petroleum geliefert.
Das Publikum brachte schließlich nicht mehr die nötige Geduld auf, sich
damit abzufinden, die Polizei erhielt einen Drohbrief nach dem anderen,
und die Gefahr ernsthafter Unruhen rüchte näher. Die Sache drängtke
zur Entscheidung, als Ende Januar 1918 vor dem Hause einer Firma,
die als einzige Lichte bekommen hatte, ein großer Auflauf entstand, der
zu einer peinlichen Verkehrsstörung führte. Daraufhin fuhr ein Beauf-
kragter des Magistrats direkt nach Berlin zur Zentralstelle für Petro-
leumverteilung und erreichte, daß die Stadt nicht nur 4000 Kerzen er-
hielt, sondern auch, wenn auch erst im Laufe von Wochen, insgesamt
6500 1 „Rücklagepetroleum“.
Zum Herbst 1918 wurde die Belieferung mit Leuchtmitteln noch
schärfer zusammengefaßt. Damals entstand der Begriff der „Grund-
zahl“, d. h. der voraussichtlich zur Verteilung kommenden Menge an
Petroleum, Kerzen und — als Neuerung — an Kalziumkarbid, während
gleichzeitig der Magistrat die Voraussetzungen für Ausgabe einer Petro-
leumkarte (auf die auch die anderen Leuchtmittel abgegeben wurden)
erschwerte und von jedem, der eine solche Karte haben wollte, einen
mündlichen Antrag verlangte. Die Grundzahl betrug für Stolp 4000 1
Petroleum, 2000 Kerzen und 2500 kg Kalziumkarbid. Jeder Kommu-
nalverband wurde einer Petroleumgesellschaft bezw. Kerzenfabrik zuge-
wiesen, die an den Magistrat durch eine Empfangsstelle liefern mußten.
Die Ausgabe der gelieferten Leuchtmittel sollte im Feuerwehrhaus erfolgen.
Daß die Verkaufspreise vorgeschrieben wurden, ist selbstverständlich.
Nach dieser Grundzahl erhielt Stolp z. B. im NVovember 1918
300 %% für Petroleum, 65 0h für Karbid, 66 % für Kerzen; im Januar
1919 300 0% Petroleum, 185 0% Karbid, 200 0 Kerzen.
Schon im Januar 1919 konnte der Magistrat auf die Lieferung von
Karbid verzichten, weil der vorhandene Vorrat bis Ende Februar aus-
reichte. Die Lieferung von Kerzen wurde vom 1. 5. 19 an eingestellk,
während die Belieferung mit Petroleum auf der bisherigen Grundlage
noch solange beibehalten wurde, bis „feststand, daß aus dem freien Han-
del eine Dechung des Bedarfs zu 50 S gesichert sei“.
Die Spiritusbewirtschaftung dauerte bis zum 8. 3. 1921.
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