Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Ergebnis war eine von der PPS. veranlaßte Pressenotiz, daß die Preise 
für Schuhsohlen, Kerzen und Zuckerwaren einen ungebührlichen Gewinn 
von 35—50 0 des Verkaufspreises enthielten, sodaß die betreffenden 
Gewerbetreibenden der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt 
seien. Es wurden sogar Höchstpreise für Schuhwaren vorgeschlagen, weil 
von den Händlern ein Aufschlag bis zu 46 4% zu den Selbsthosten ge- 
nommen wurde, aber schließlich nicht durchgeführt, weil die Handelskam- 
mer sich scharf dagegen aussprach. 
Im September 1916 veranstalteke die PP. wieder eine derartige 
Preisprüfung und ließ als Erfolg in der Presse bekannt geben, daß beim 
Ausschank von Likören bis zu 75 F, beim Zigarrenverkauf bis zu 41 05 
vom Verhkaufspreis verdient würden, während höchstens 25 0 erlaubt 
seien. Auch das gab wieder Unstimmigkeiten mit der Handelskammer, 
die der Pp. Jrrtümer nachweisen zu können glaubte, doch gab diese 
nicht nach, sondern beharrte auf ihrem Standpunkt. Ihr wurde indirekt 
Recht gegeben, als Anfang 1917 das Reichsgericht entschied, daß Kauf- 
leute an ihren Waren nicht mehr verdienen dürften als im Frieden. 
Seitdem wurde die PPS. durch immer neue Nachprüfungen besonders 
stark in Anspruch genommen, und ein genauer Bericht über die Einzel- 
beiten dieses Teils ihrer Arbeit würde Bände füllen. 
Im Mai 1916 wurde aus der Pp. eine Kommission gebildek, die 
zur Berhinderung der Zurückhaltung notwendiger Lebensmittel die in 
Frage kommenden Geschäfte wiederholt prüfen sollte. 
Damit war die eigentliche Zwechbestimmung der PpS. schon über- 
schritten. Es bildete sich eben immer mehr die Gepflogenheit beraus, 
die D-PS. als einen Beirat des Magistraks in allen Fragen der Versor- 
gung mit lebenswichtigen Dingen zu betrachten und zu behandeln: Rege- 
lung der Kartoffelversorgung, Einforderung der abgelieferten Fleischkar- 
ten, Anrechnung des Fleisches bei Selbstversorgern, zwechmäßige Ver- 
werkung des Stoßviehs — das sind so einige Aufgaben, die der Pp. 
schon 1916 übertragen wurden. 
Einen für sie selbst ungemein folgenschweren Beschluß faßte die 
PpS. am 29. 8. 1916, als sie aus ihrer Mitte eine Marktkommission 
wählke, die an jedem Markttag die angemessenen Preise für Obst und 
Gemüse feststellen sollte. Damit übernahm sie das undankbare Amt, zwi- 
schen den berechtigten Forderungen der Gärtner und denen der Käufer 
irgendwie zu vermitteln und sich dabei doch nach den oft unausführba- 
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