ten, dann kann dort gar nicht die Absicht bestanden haben, die Wirt-
schaft zu schonen, sondern es muß sich mehr darum gehandelt haben, ein
völlig neues Wirtschaftsspstem aufzubauen, das dem einzelnen Unterneh-
mer heine Existenzberechligung mehr zubilligte und alle Gewalt in die
Hand des Staates und seiner neu geschaffenen Wirtschaftsorgane legte.
Das wäre bei der erforderlichen Folgerichtigkeit in der Durchführung
für die Notzeit des Krieges allen falls vertretbar gewesen. Aber man
blieb dann wieder auf dem halben Wege stehen, ließ die Wirtschaft we-
nigstens im kleinen unangetastet und legte nur eine dicke Schicht von
staatlichen und halbstaatlichen Organen darüber, unter der jedes Leben
ersticken mußte, sofern es nicht den Kommunalverbänden, denen die
Regelung im Kleinen oblag, noch gelang, in ihrem Bereich es wenigstens
teilweise zu erhalten.
Wie wirkte sich das nun in Stolp aus? Der gewohnte Geschäfts-
verkehr zwischen Stadt und Land hörte fast völlig auf. Soweit nicht —
was glücklicherweise doch nur ein vorübergehender Zustand war — Aus-
fuhrverbote des Landkreises heine Lebensmittel bestimmter Art in die
Stadt hineinließen, war der Handel mit Lebensmitteln verboten oder,
wie bei den Kartoffeln, an umständliche und kostspielige Formalitäten
geknüpft. Hakte früher der Landmann seinen Warenbedarf bei einem
beliebigen Kaufmann gedeckt, wurde er jeßzt direkt oder indireht auf die
Kreislebensmittelstelle verwiesen, die nahe daran war, einem einzelnen
Stolper Kaufmann eine Art Handelsmonopol für den Landkreis zu ver-
leihen, während die anderen den Umfang ihres Geschäfts immer mehr
einschrumpfen sahen. Der Getreidehandel, der früher manchen Bürger
ernährte, war monopolisiert zu Gunsten nicht einmal eines Kaufmanns,
sondern des Konsumvereins, der allein den Getreideverkehr zwischen dem
Landkreis und der städtischen Verwaltung vermittelte und dafür be-
trächtlichen Gewinn bezog. Futtermittel, die der Landwirt früher aus
der Stadt kaufte, gingen an die vom Landkreis eingerichtete Stelle, und
der an sich nur geringe Bedarf der städtischen Landwirte wurde durch
einen einzelnen Kaufmann vermittelt, sodaß der Handel unbeteiligt blieb.
Am Handel mit Vieh verdienten die Kommissionäre des Viehhandels-
verbandes allein. Gries, Graupen, Teigwaren usw. wurden einigen weni-
gen Kaufleuten zugeleitet und von dort aus den Kleinhandelsstellen zuge-
teilt, deren Gewinn dadurch beschnitten wurde. Andere lebenswichlige
Dinge, wie Fische, Wild, Gemüse lagen ganz oder teilweise in der Hand
der Kommunalverwaltung, die bei größeren Mengen etwa von Fischen
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