der Fragebogen wurde an die PG. gesandt mit der Bitte, die nötigen
Sämereien und Kunstdünger zu liefern. Kaum war die Sendung fort,
wurde gesprächsweise bekannt, daß für 1918 die Heeresverwaltung alles
in Pommern geerntete Gemüse für sich beanspruche, und fast gleichzeitig
schickte der Städtetag eine Verfügung der RO. des Inhalts, daß die in
Pommern erzeugten Gemüsemengen der RO. vorbehalten blieben, die
Kommunalverbände also Lieferungsverträge nicht abschließen dürften.
WVäre die Durchführung dieser Verfügung erzwungen worden, so
hätte das das Ende der Gemüseversorgung der Stadt Stolp bedeutet, da
die Gemüseerzeugung der näheren Umgebung damals so wenig wie heute
zur Versorgung der Einwohner ausreichte. Die P. erkannte diese
Schwierigkeit, sezte sich sofort auf eigene Hand mit den Landwirten in
Verbindung, deren Namen sie durch die von Stolp übersandten Frage-
bogen erfahren hatte und versuchte, mit ihnen Lieferungsverträge abzu-
schließen, die sie dann „vorbehaltlich der Genehmigung der ROG.“ an
Stolp ablreten wollte.
Dies Verfahren erschien der Stadt begreiflicherweise zu unsicher,
und sie fand glücklicherweise einen anderen Ausweg: sie pachtete von
den Landwirten den Morgen zu 100 „x für das ganze Erntejahr, lieferte
Sämereien und Kunstdünger zum Selbstkostenpreis und bezahlte für das
geerntete Gemüse den Erzeugerhöchstpreis; dieser Erzeugerhöchstpreis
erschien aber nicht unter seinem richtigen Namen, sondern wurde als
„Arbeitslohn“ bezeichnet, wie auch der ganze Verkrag unter dem Namen
„Arbeiklsvertrag" ging. Es war also formal weder ein Pachtvertrag noch
ein Lieferungsvertrag, sodaß sich kein Anhaltspunkt fand, um dagegen
einzuschreiten und auch eine im März ergehende Verfügung der ROG.,
die die Erfüllung von Pachtverträgen u. dergl. verbot, wirkungslos blei-
ben mußte. In einer Sitzung vom 19. 2. 18 gelang es dem Magistrat,
zunächst mit 10 und später noch mit 6 weiteren Besitzern Verträge auf
der erwähnten Grundlage abzuschließen. Damit war die Versorgung
der Stadt fürs erste gesichert, zumal der Magistrat noch durch die PE.
direkt Gemüse beziehen konnte, sodaß die Stadt sogar in der Lage war,
ihr angebotene Lieferungsverträge für Herbstgemüse abzulehnen. Sie
konnte es sogar vertragen, daß ein aus Posen für sie gelieferter Wag-
gon mit Mohrrüben versehentlich an die Annahmestelle in Stolp kam
und von dort verkauft wurde.
Obwohl die Ernte auf den Ländereien der Lebaregulierungsgenos-
senschaft, von der Stolp 29 Morgen gepachtet hatte, durch Hochwasser
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