Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

der Fragebogen wurde an die PG. gesandt mit der Bitte, die nötigen 
Sämereien und Kunstdünger zu liefern. Kaum war die Sendung fort, 
wurde gesprächsweise bekannt, daß für 1918 die Heeresverwaltung alles 
in Pommern geerntete Gemüse für sich beanspruche, und fast gleichzeitig 
schickte der Städtetag eine Verfügung der RO. des Inhalts, daß die in 
Pommern erzeugten Gemüsemengen der RO. vorbehalten blieben, die 
Kommunalverbände also Lieferungsverträge nicht abschließen dürften. 
WVäre die Durchführung dieser Verfügung erzwungen worden, so 
hätte das das Ende der Gemüseversorgung der Stadt Stolp bedeutet, da 
die Gemüseerzeugung der näheren Umgebung damals so wenig wie heute 
zur Versorgung der Einwohner ausreichte. Die P. erkannte diese 
Schwierigkeit, sezte sich sofort auf eigene Hand mit den Landwirten in 
Verbindung, deren Namen sie durch die von Stolp übersandten Frage- 
bogen erfahren hatte und versuchte, mit ihnen Lieferungsverträge abzu- 
schließen, die sie dann „vorbehaltlich der Genehmigung der ROG.“ an 
Stolp ablreten wollte. 
Dies Verfahren erschien der Stadt begreiflicherweise zu unsicher, 
und sie fand glücklicherweise einen anderen Ausweg: sie pachtete von 
den Landwirten den Morgen zu 100 „x für das ganze Erntejahr, lieferte 
Sämereien und Kunstdünger zum Selbstkostenpreis und bezahlte für das 
geerntete Gemüse den Erzeugerhöchstpreis; dieser Erzeugerhöchstpreis 
erschien aber nicht unter seinem richtigen Namen, sondern wurde als 
„Arbeitslohn“ bezeichnet, wie auch der ganze Verkrag unter dem Namen 
„Arbeiklsvertrag" ging. Es war also formal weder ein Pachtvertrag noch 
ein Lieferungsvertrag, sodaß sich kein Anhaltspunkt fand, um dagegen 
einzuschreiten und auch eine im März ergehende Verfügung der ROG., 
die die Erfüllung von Pachtverträgen u. dergl. verbot, wirkungslos blei- 
ben mußte. In einer Sitzung vom 19. 2. 18 gelang es dem Magistrat, 
zunächst mit 10 und später noch mit 6 weiteren Besitzern Verträge auf 
der erwähnten Grundlage abzuschließen. Damit war die Versorgung 
der Stadt fürs erste gesichert, zumal der Magistrat noch durch die PE. 
direkt Gemüse beziehen konnte, sodaß die Stadt sogar in der Lage war, 
ihr angebotene Lieferungsverträge für Herbstgemüse abzulehnen. Sie 
konnte es sogar vertragen, daß ein aus Posen für sie gelieferter Wag- 
gon mit Mohrrüben versehentlich an die Annahmestelle in Stolp kam 
und von dort verkauft wurde. 
Obwohl die Ernte auf den Ländereien der Lebaregulierungsgenos- 
senschaft, von der Stolp 29 Morgen gepachtet hatte, durch Hochwasser 
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