können an dieser Stelle nicht auf alle Einzelheiten eingehen und wollen
uns auf ein Beispiel beschränken.
Der Landkreis hatte zur Verteilung der kontingentierten Lebens-
mittel in Stolp eine Kreislebensmittelstelle eingerichtet, ähnlich wie ja
auch, was später zu besprechen sein wird, der Stadtkreis für die Lebens-
mittelausgabe eine Zentralstelle geschaffen hatte. Dagegen war an sich
durchaus nichts einzuwenden. Im Spätsommer 1916 aber fing der Land-
kreis an, die Befugnisse dieser Kreislebensmittelstelle zu erweitern, und
schließlich wurden dort Waren aller erdenklichen Art bis herab zu
Wagenfett und Schuhwichse vertrieben. Die Handelskammer versuchte
Verhandlungen mit dem Landkreis, um die Einrichtung einer gemein-
samen Lebensmittelstelle für den Stadt- und den Landkreis zu erzielen,
aber umsonst. Schließlich wandten sich Magistrat und Handelskammer
am 23. 10. 16 mit einer gemeinsamen Eingabe an den NRegierungspräsi-
denken und baten um Abhilfe: „die Schädigung wichtiger Interessen
durch die während des Krieges eingetretene Gestaltung der Beziehungen
Gwischen Stadt- und Landkreis) ist bereits so groß, daß die beiden Kör-
perschaften darin eine zureichende Begründung ihrer Bitte zu finden
glauben“. Der einzige Erfolg dieser Eingabe war, daß am 2. 11. eine
gemeinsame Sitzung mit dem Negierungspräsidenten stattfand;: in dieser
Sitzung gab der Regierungspräsident zu, daß der Landrat vielleicht unter
dem Druck der Kriegswirtschaft rücksichtslos vorgegangen sei, lehnte es
aber ab, auch nur den Wunsch auszusprechen, daß die nicht kontingen-
tierten Waren den Kaufleuten zum freien Verkauf überlassen werden
möchten. Es blieb also alles beim Alten, und die Kaufleute hatten sich
damit abzufinden, daß ihre Interessen aufs schwerste geschädigt wurden
durch behördliche Maßnahmen, deren Notwendigkeit und Nüßlichkeit
sie durchaus nicht einzusehen vermochten.
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