II. Die Jwangswirtschast.
Es kann unmöglich Aufgabe dieser Zeilen sein, das weite Gebiet
der Zwangswirtschaft so eingehend abzuhandeln, daß etwa sämtliche Ver-
ordnungen der zahllosen Kriegsgesellschaften, Bundesratsverordnungen
usw. hier aufgeführt werden könnten. Das muß Aufgabe der einmal
noch zu schreibenden Geschichte der Kriegswirtschaft in Deutschland über-
haupt bleiben. Wir müssen uns hier, indem wir die ergangenen WVer-
ordnungen nur insoweit andeuten, als es zum Werständnis unerläßlich
ist, das Vorhandensein der Kriegsgesellschaften usw. aber als bekannt
voraussetzen, ganz scharf darauf beschränken, zu zeigen, welche Aufgaben
einer Stadlverwallung bei den Durchführungen dieser Anordnungen zu-
fielen und wie ihre Durch führung sich auf die Verbraucher auswirkte.
Daß wir neben dieser Einschränkung die Darstellung noch so knapp wie
möglich fassen, wird dem Werständnis hoffentlich nicht abträglich sein,
wenigstens in den Augen derer, die die Zeit der Zwangswirtschaft noch
bewußt miterlebt haben.
1. Brol und Mehl.
a) Die Beschaffung des Brotgetreides.
Schon in den ersten Kriegsmonaten wurde, entsprechend der Schwie-
rigkeit der Brolversorgung, die sog. Reichsgetreidestelle (R.) gegrün-
det, um den Ankauf von Getreide auf der einen, die Ausgabe von Mehl
und Grotgetreide auf der anderen Seite in geordnete Bahnen zu lenken.
Dabei war von Anfang an den Kommunalverbänden freigestellt, ob sie
sich ganz von der R. versorgen lassen oder ihren Bedarf auf eigene
Hand decken wollken. Stolp hatte sich im Hinblick auf seine eigene
Getreideerzeugung und die Leichtigkeit der Getreidebeschaffung für den
zweiten Weg entschieden, d. b. Selbstwirtschaft getrieben, wie der hier-
für geprägte Ausdruck lauteke. Damit war die Stadt im Wintker 1914/15
gut gefahren, d. h. es war KBeine Stochung in der Brotversorgung der
Einwohner eingetreten. Allerdings zeigten sich bereits jetzt die Schak-
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