Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

haupt die notwendigste Versorgung der Stadt sicherzustellen. Auch im 
Dezember 1917 kamen neue Schwierigkeiten, indem der Weizenvorrat 
bei der Mühle zu Ende ging, ohne daß neuer Weizen gelilefert wer- 
den konnte. 
Im Januar 1918 kam abermals die Frage der Kommissionsgebühr 
zur Sprache. Der Landkreis wünschte die vertraglich festgelegten 2 4 
je to des bereits gelieferten Getreides zu erhalten. Der Magistrat 
wandte dagegen ein, daß bei Verwendung im eigenen B. je 0,50 M 
je to als Ablieferungsvergütung gezahlt würden, daß also diese Summe 
von den 2 abgeseht werden müsse, da er sonst den Betrag bei der 
Kreiskornstelle anfordern müsse. Hiermit war der Landkreis einverstan- 
den. Es ist hier allerdings nicht verständlich, weshalb eine gleichartige 
Regelung nicht auch schon in den früheren Jahren getroffen worden ist. 
Entsprechend der immer weiter verschlechterten Ernährungstage nah- 
men Anfang 1918 die Schwierigkeiten der Getreidebeschaffung zu. Der 
BVeWl. hatte sein Ablieferungssoll nicht voll erfüllt, und nun erzwang das 
Landesgetreideamt die Ablieferung, ohne Rücksicht auf die Frage, ob 
etwa dadurch der für die Selbstwirtschaft bestimmte Vorrat angegriffen 
würde; in der entsprechenden Verfügung wurde sogar den Guts- und 
Gemeindevorstehern für jeden jetzt noch gefundenen und abgelieferten 
I2 Brotgetreide 1 4 „für ihre persönliche Mühewaltung“ zugesichert. 
Als Folge dieser Maßnahme mußte die Stadt Stolp zusähßliche Beliefe- 
rung mit Weizen von der N. erbitten, weil ihre eigenen Vorräte nicht 
ausreichten. 
Bereits im Juni 1918 fragte der Landkreis von sich aus beim 
Magistrat an, ob er bereit sei, sich wieder an der Bildung eines VV. zu 
beteiligen. Dieser Brief lautet — weil inzwischen ein Wechsel in der 
Person des Landrats eingetreten war? — wesentlich anders als die frü- 
heren: „Wenn dieser Zusammenschluß für den Landkreis Stolp auch 
zu nicht unwesentlichen Schwierigkeiten, namentlich in bezug auf die 
Erfüllung der Ablieferungsschuldigkeit gegenüber der RG. führt, wird 
sich der Kreisausschuß nichtsdestoweniger voraussichtlich . einverstan- 
den erklären in der Erwägung, daß auch weiterhin der Ausgleich 
der Gegensätze zwischen Stadt und Land auf anderen Gebieten der Ver- 
sorgung gefördert wird.“ Allerdings verlangte einige Tage später auch 
diesmal der Landkreis ausdrücklich, daß der Magistrat ihm den durch 
Ausfall an Kommissionsgebühren entstehenden Schaden ersetzen müsse. 
Die endgültige Satzung für das Erntejahr 1918/19 deckte sich inhaltlich 
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