vollkommen mit der bisherigen. Schwierigkeiten scheinen sich aus der
Durchführung nicht ergeben zu haben.
Im Sommer 1919 scheinen die Beziehungen zwischen Stadt und
Land bereits nahezu herzliche Formen angenommen zu haben. In sei-
nem Antrag auf Zusammenschluß mit dem Landkreis schreibt wenigstens
der Magistrat: „Sicher ist, daß die erbetene Zustimmung die angeneh-
men Beziehungen zwischen Land- und Stadtkreis zu fördern geeignet
ist.“ Dementsprechend wichelte sich auch eine Auseinandersetzung zwi-
schen beiden Teilen um die vertragsmäßig festgelegte Kleielieferung in
ruhigen Formen ab. Der Landkreis verlangte einen Kestbetrag von
455 Ztr. Kleie; die Stadt bekonte dem gegenüber, daß sie dem Landkreis
im letzten Jahr als Ersatz rund 1600 Ztr. andere Futtermittel abgegeben
habe und beantragte gegenseitige Verrechnung. Damit war die Sache
scheinbar erledigt. Als aber 1920 erneut der VG. gebildet werden sollte,
wollte die Stadt die Kleiebestimmung gestrichen haben, während der
Landkreis seine Zustimmung davon abhängig machte, daß die Stadt
wenigstens die Hälfte der 1919/20 gewonnenen Kleie abliefere. Die
Stadt mußte sich schließlich wenigstens im Grundsatz damit einverstanden
erklären.
1921 änderten sich die Voraussetzungen für die Aufbringung des
Gekreides, indem nicht mehr das ganze Getreide beschlagnahmt, sondern
nur eine bestimmte Umlage erhoben wurde. Infolgedessen beschlossen
Stadt- und Landkreis, daß die Stadt sich aus eigenen Mitteln versorgen
wolle, bis ihr Vorrat zu Ende sei, und daß dann beide Teile ihr Getreide
bei der Ro. kaufen wollten. Allerdings waren dabei die Schwierigkei-
ten des Umlageverfahrens nicht berücksichtigt. Der Stadt Stolp war
rein schematisch nach der Größe der Anbaufläche 0,13 0% des Lieferungs-
solls der Provinz aufgegeben worden. Der Magistrat mußte darauf
hinweisen, daß nach dem Gesetz die Betriebe unter 1 ha nicht mit her-
angezogen werden dürften, die aber gerade in Stolp eine erhebliche
Rolle spielten, sodaß in der Stadt je ha rund 9, im Landkreis nur 5 dr
je ha aufgebracht werden müßten. Der Oberpräsident ließ sich aber auf
eine Erörterung hierüber überhaupt nicht ein. Auch die Tatsache, daß
man die rund 2500 an Bewohner des Landkreises verpachteten Morgen
nicht berüchsichtigt hatte, änderte nichts an der Entscheidung. Schließ-
lich taten sich die Ackerbürger zusammen und drohten mit Abgabever-
weigerung, wenn nicht eine Neueinschätzung käme. Das hatte wenig-
stens den Erfolg, daß das Umlagesoll von 3000 auf 1750 d#2 herabgesetzt
3° 35