K. & S. ernstlich darauf hinwies, daß das Verbot die Kundenmüllerei
überhaupt lahmlegen müsse, wurde es für den Bereich des Stadttkreises
Stolp aufgehoben.
Es wäre eine lohnende Aufgabe, einmal im Zusammenhang darzu-
stellen, wie die schwierigen Sonderbestimmungen der NG. über den
Mühlenbetrieb, die immer wiederholten pedantischen Kontrollen der
eigens dazu von der R. angestellten Revisionsbeamten u. a. m. sich auf
die Arbeitsmöglichkeit der Mühlen auswirkten. Leider reicht hierzu
der zur Verfügung stehende Raum nicht aus.
Der Magistrat wurde, nachdem die Bestimmungen der R. sich erst
einmal eingeführt hatten, im wesentlichen nur noch durch die Rotwen-
digkeit in Anspruch genommen, die Mahllöhne und die sonstigen Geld-
fragen betreffenden Vertragsbestimmungen der fortschreitenden Geld-
enkwertung anzupassen. Das war insofern schwierig, als eine Erhöhung
der Mahllöhne ohne weiteres auch eine Erhöhung des Brotpreises be-
dingte und dadurch eine begreifliche Entrüstung in der Oeffentlichkeit
hervorrief; betrug doch schon im Mai 1917 der Mahllohn 8“ 0H des
Ankaufspreises des Roggens! Immerhin ließen sich diese Aufgaben
wesentlich leichter überwinden als die andere, einen Weg zu finden, der
auch den Interessen der Bäcker gerecht wurde.
Es läßt sich verstehen, daß die Bächer durch die Zwangswirtschaft
mit Mehl am härtesten von allen Berufsklassen gekroffen waren, weil
sie ja kaum etwas anderes herstellen durften als das verhältnismäßig
wenige Brot, das auf Brotmarken verabreicht wurde. Das Kuchenback-
verbot empfanden sie deshalb als besonders schwer, und schon wenige
Tage, nachdem es in Kraft getreten war, erging eine Eingabe der Bäk-
kerinnung an den Magistrat, in der sie baten, man möge ihnen die Her-
stellung von Plätzchen, Pfefferkuchen und abgeriebenem Napfkuchen
gestatten. Gewiß kann man sich ihre Begründung nicht zu eigen machen,
daß Plätzchen zur Vermeidung ernsthafter Säuglingskrankheiten nötig
seien, Pfefferkuchen bei Magenleiden als Brot genossen würden und
daß schließlich bei der ärmeren Bevölkerung der Napfkuchen Brot und
Fleisch ersetze; aber da die neue Regelung ihnen wohl drei Wiertel ihres
bisherigen Lebensraums nahm, ist es durchaus begreiflich, daß sie mit
allen Mitteln um eine, wenn auch kleine Erweiterung, kämpften. Daß
der Magistrat ihren Wunsch nicht erfüllen konnte, liegt auf der Hand.
Die rein technische Seite der Brotverteilung, die Annahme, Ver-
rechnung und Ablieferung der Brotmarken, in der ersten Zeit die Ein-
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