Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

der Kommunalverbände halten sollten (bereits am 28. 10. auf Anbau- 
flächen von mehr als 1 ha ausgedehntl). Der Magistrat mußte eine 
Bestandsaufnahme vornehmen und stellte fest, daß 34 760 Ztr. geerntet, 
davon aber rund 10 000 Ztr. bereits innerhalb der Stadt verkauft seien. 
Die Verfügung über die festgelegten Mengen kam der neugegründeten 
Reichskartoffelstelle (RK.) zu. 
Gleichzeitig erfolgte die erste Festsetzung eines Höchstpreises für 
Kartoffeln mit 3 4 je Ztr. im Einzelverkauf. Der Erfolg war, wie zu 
erwarten, der, daß die Karkoffeln in Stolp sofort vom Markt verschwan- 
den, da die Landwirte sie lieber an die Flockenfabriken verkauften, die 
bei dem hohen Preise der Kartoffelflocken von 14,50 K je Ztr. und Ver- 
arbeitungskosten von 1,50 4 je Ztr. für die rohen Kartoffeln mehr an- 
legen konnten als der Höchstpreis betrug. 
Zunächst glaubte der Magistrat die Versorgung der Stadt allein 
übernehmen zu können. Er ließ zunächst durch eine Rundfrage den vor- 
aussichtlichen Winterbedarf oberflächlich auf 34 661 Ztr. feststellen und 
forderte dann die Bevölkerung auf, in den Tagen vom 28.—31. 12. 
im Rathaus ihre Bestellungen fest aufzugeben. 
Nach dem Ergebnis dieser Anmeldung glaubte der Magistrat, die 
Verantwortung für die Versorgung der Stadt mit Kartoffeln auch über 
den 15. 3. hinaus übernehmen zu hönnen (Schreiben an den Regierungs- 
präsidenten vom 14. 1. 16). Es war noch ein Bedarf von 10 000 Ztr. 
festgestellt, dessen Beschaffung einem ortsansässigen Kaufmann übertra- 
gen wurde. Um dabei im Landkreis Reine Schwierigkeiten zu haben, 
beantragte und erhielt der Magistrat von der NK. einen Bezugsschein 
über 10 000 Ztr. Aun erwies sich aber, daß ein freihändiger Ankauf 
nicht möglich war, weil eine Pressenotiz die Erhöhung des jetßzt geltenden 
Höchstpreises in Aussicht gestellt hatte. Dadurch war der Magistrat ge- 
zwungen, sich von der NK. eine Ausweiskarte geben zu lassen, die ihn 
berechtigte, bis 1,25 M über den Höchstpreis hinauszugehen; der Klein- 
handelspreis blieb unverändert, in den Unterschied zwischen Groß- und 
Kleinhandelspreis teilten sich Land und Reich. Von jetzk an ging der 
Ankauf flott vor sich, sodaß schon am 7. 2. der Bedarf gedeckt war. 
Am 26. 2. 16 wurde vom Keichskanzler die Beschlagnahme aller 
Kartoffelvorräte verfügt; die Selbstversorger durften je Kopf und Tag 
1½ Pfd. behalten. Die daraufhin vom Magistrat angeordnete Bestands- 
aufnahme ergab für den Rest des Jahres einen Bedarf von 38 500 Ztr., 
der der RK. gemeldet wurde. 
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