nung der jehigen Höchstpreise je Schwein ein Verlust von 19,38 M ent-
stände, wenn das Fleisch frisch verkauft würde, und daß die Fleischer
sich weigerten, noch Schweine zu schlachten. Infolgedessen mußten die
Höchstpreise erhöht werden. Sie wurden aber für die einzelnen Fleisch-
gattungen sehr verschieden angeseht, und plöhlich war kein Bauchfleisch
mehr zu haben, dafür aber sehr viel gesalzener Speck, der unverhällnis-
mäßig hoch bezahlt wurde. Kaum war das geregelt, wurde das frische
Schweinefleisch — das ja der Verbrauchsregelung unterlag — sehr sel-
ken und dafür wurden sehr viel mehr Schinken und Räucherspeck als
bisher erzeugt und ausgeführt, sodaß die Abgabe dieser Waren auch von
der Vorlegung einer Ausweiskarte abhängig gemacht werden mußte.
Am 28. 5. 16 erfolgte die erste Viehzuteilung für die Stadt. Als
Grundlage dienten die Schlachtungsziffern der Jahre 1911—1913, und
zwar wurden hiervon zugebilligt an Rindern 29 c#, an Kälbern 50 05,
an Schweinen 20 0 und an Schafen 38 dc0: Militärlieferungen waren
hierin nicht einbegriffen. Danach wurden für die Zeit vom 1. 6.—15. 7.
bewilligt 79 Rinder, 252 Kälber, 373 Schweine und 248 Schafe. Die
Verfügung enthielt den Vermerk, daß fortan zur Behinderung der Aus-
fuhr von Frischfleisch eine Fleischharte eingeführt werden sollte.
Darauf setzte der Magistrat eine Fleischration von 500 gr je Kopf
und Woche fest mit der Einschränkung, daß davon 250 gr Schweine-
fleisch sein sollte. Enksprechend der vorstehenden Verfügung wurde die
Abgabe von Fleisch von der Vorlage des städtischen Brotbuchs abhängig
gemacht. Aus dieser selbstverständlichen Befolgung einer höheren An-
weisung entwickelte sich unversehens eine Schwierigkeit, die zu beseitigen
viel Zeit und Mühe kostete. Der Regierungspräsident lehnte nämlich
die Genehmigung der städtischen Verordnung ab mit der Begründung,
daß in den gelieferten Biehmengen auch solche zur Versorgung des
Candkreises einbegriffen seien, da früher die Fleischer einiger Nachbar-
dörfer in Stolp geschlachtet hätten, mithin deren Schlachtungen in den
der jetzigen Lieferung zugrundeliegenden Schlachtungsziffer einbegriffen
seien; die Stadt müsse also von ihrer Fleischration an den Landkreis ab-
geben und dürfe sich nicht abschließen. Vergebens suchte der Magistrat
darzutun, daß schon jetzt unker Anrechnung von Köpfen, Beinen und
Knochen nur je 290 gr auf den Kopf der Bevölkerung entfielen und daß
unmöglich noch an den Landkreis abgegeben werden könne. Der Negie-
rungspräsident beharrte auf seinem Standpunkt, ließ dem Magistrat nur
die Wahl, entweder Fleischmarken an den Landkreis abzugeben oder
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