Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

nung der jehigen Höchstpreise je Schwein ein Verlust von 19,38 M ent- 
stände, wenn das Fleisch frisch verkauft würde, und daß die Fleischer 
sich weigerten, noch Schweine zu schlachten. Infolgedessen mußten die 
Höchstpreise erhöht werden. Sie wurden aber für die einzelnen Fleisch- 
gattungen sehr verschieden angeseht, und plöhlich war kein Bauchfleisch 
mehr zu haben, dafür aber sehr viel gesalzener Speck, der unverhällnis- 
mäßig hoch bezahlt wurde. Kaum war das geregelt, wurde das frische 
Schweinefleisch — das ja der Verbrauchsregelung unterlag — sehr sel- 
ken und dafür wurden sehr viel mehr Schinken und Räucherspeck als 
bisher erzeugt und ausgeführt, sodaß die Abgabe dieser Waren auch von 
der Vorlegung einer Ausweiskarte abhängig gemacht werden mußte. 
Am 28. 5. 16 erfolgte die erste Viehzuteilung für die Stadt. Als 
Grundlage dienten die Schlachtungsziffern der Jahre 1911—1913, und 
zwar wurden hiervon zugebilligt an Rindern 29 c#, an Kälbern 50 05, 
an Schweinen 20 0 und an Schafen 38 dc0: Militärlieferungen waren 
hierin nicht einbegriffen. Danach wurden für die Zeit vom 1. 6.—15. 7. 
bewilligt 79 Rinder, 252 Kälber, 373 Schweine und 248 Schafe. Die 
Verfügung enthielt den Vermerk, daß fortan zur Behinderung der Aus- 
fuhr von Frischfleisch eine Fleischharte eingeführt werden sollte. 
Darauf setzte der Magistrat eine Fleischration von 500 gr je Kopf 
und Woche fest mit der Einschränkung, daß davon 250 gr Schweine- 
fleisch sein sollte. Enksprechend der vorstehenden Verfügung wurde die 
Abgabe von Fleisch von der Vorlage des städtischen Brotbuchs abhängig 
gemacht. Aus dieser selbstverständlichen Befolgung einer höheren An- 
weisung entwickelte sich unversehens eine Schwierigkeit, die zu beseitigen 
viel Zeit und Mühe kostete. Der Regierungspräsident lehnte nämlich 
die Genehmigung der städtischen Verordnung ab mit der Begründung, 
daß in den gelieferten Biehmengen auch solche zur Versorgung des 
Candkreises einbegriffen seien, da früher die Fleischer einiger Nachbar- 
dörfer in Stolp geschlachtet hätten, mithin deren Schlachtungen in den 
der jetzigen Lieferung zugrundeliegenden Schlachtungsziffer einbegriffen 
seien; die Stadt müsse also von ihrer Fleischration an den Landkreis ab- 
geben und dürfe sich nicht abschließen. Vergebens suchte der Magistrat 
darzutun, daß schon jetzt unker Anrechnung von Köpfen, Beinen und 
Knochen nur je 290 gr auf den Kopf der Bevölkerung entfielen und daß 
unmöglich noch an den Landkreis abgegeben werden könne. Der Negie- 
rungspräsident beharrte auf seinem Standpunkt, ließ dem Magistrat nur 
die Wahl, entweder Fleischmarken an den Landkreis abzugeben oder 
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