Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

bei besonders betont wurde, daß die Stammkunden in erster Linie zu 
berücksichtigen seien. Jeder Eingetragene sollte eine Kundenkarte be- 
kommen, deren Nummer mit der der Kundenliste übereinstimmen mußte 
und gleichzeitig auf dem Deckhel des Wirtschaftsbuchs vermerkt werden 
sollte. 
Am gleichen Tage wurden alle bisherigen Bestimmungen über die 
Fleischversorgung aufgehoben und in einer neuen, einheitlichen Verord- 
nung zusammengefaßt. Aeu ist darin, daß jeder, der schlachten wollte, 
einen Schlachtschein Haben mußte; dieser Schein war dem Fleischbe- 
schauer zur Eintragung des Gewichts jeder Schlachtung zu übergeben 
und von ihm an den Magistrat weiter zu reichen. Neu ist ferner die 
Bestimmung, daß auch Wild dem Martkenzwang unterlag, wenn auch 
mit der doppelten Menge als anderes Fleisch und daß Selbstversorger 
mit Wild besondere Listen führen und dem Magistrat wöchentlich berich- 
ten mußten, an wen und in welchen Mengen sie Wild abgegeben hät- 
ken. Als Selbstversorger mit Bieh galt nur, wer ein Stück Vieh wenig- 
stens 6 Wochen lang in der eigenen Wirtschaft gehalten hatte. Das 
sogenannte Pensionsschwein, das im Verlauf des Krieges so sehr beliebt 
werden sollte, berechtigte also nicht zum Bezug der erhöhten Fleischration 
der Selbstversorger. 
Diese letzteren Bestimmungen über die Hausschlachtungen wurden 
im Lauf der Jahre noch hin und wieder verschärft. 1917 wurde ange- 
ordnet, daß Hausschlachtungen immer vom Magistrat genehmigt werden 
sollten, solche von Rindern über 6 Wochen sogar vom Landesfleischamkt. 
Allerdings wurde diese Verordnung gleich wieder erweitert durch den 
Zusatz, daß bei den Genehmigungen so weitherzig wie möglich verfahren 
werden sollte. Infolgedessen hat z. B. der Landkreis jahrelang die 
Schlachterlaubnis für Schweine erteilt, die für Stolper Einwohner im 
Landkreis gemästet wurden, obwohl er keinen Zweifel hatte, daß die 
Bestimmung über die Selbstfütterung in keinem Fall befolgt worden 
war. Auch der Magistrat erließ eine entsprechende Anweisung an die 
Polizeibeamten und suchte sogar die Hausschlachtungen lebhaft zu för- 
dern, indem er der Ortsgruppe Stolp des „Vereins zur Wahrnehmung 
der Konsumenteninteressen"“ den Stall der Reitbahn zur Einrichtung 
einer Schweinemästerei zur Verfügung stellte. Hier trat erst eine Aende- 
rung ein, als im letzten Kriegsjahr die Anordnung getroffen wurde, daß 
ein bestimmter Anteil der aus den Hausschlachkungen gewonnenen 
Fleischwaren abzuliefern sei; dadurch verloren die Hausschlachtungen 
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