mals, Januar 1919, griff sogar der Arbeiter- und Soldatenrat ein und
beantragte beim Magistrat den Ankauf einiger Schweine, „damit wir
der hiesigen Bevölkerung endlich einmal mit der zuständigen rationier-
ken Fleischmenge Schweinefleisch beliefern können“.
Die ganz außerordentlich niedrigen Schlachtziffern aus der zweiten
Hälfte 1918 sind zum großen Teil bedingt durch die fleischlosen Wochen,
die damals einge führt und mit aller Strenge eingehalten wurden.
Die hohen Schlachlziffern aus der Zeit von April bis August 1917
bedürfen einer besonderen Behandlung, weil diese ganze Angelegenheit
für den Magistrat mit besonders mühevollen und umständlichen Arbei-
ten verknüpft war.
Im März 1917 hatte das Kriegsernährungsamt verfügt, daß vom
16. 4. an die Brotportion heruntergesetzt und zum Ausgleich bis auf
Weiteres eine Fleischzulage gewährt werden solle, die für Erwachsene
250 gr, für Kinder 125 gr wöchentlich betragen und gegen besondere
Zusatzkarten ausgegeben werden werde. Dabei wurde angestrebl, daß
den Minderbemittelten der Preis für die Fleischzulage soweit gesenkt
würde, daß sie nicht keuerer zu stehen käme als die sonst gewährte Brot-
porkion. Hierfür wollken Reich und Bundesstaat für Erwachsene je
0,40 44 und für Kinder je 0,20 J je Portion gewähren, von denen aber
wieder 0,10 A für eine zu bildende besondere Reserve einbehalten wer-
den sollten. Die Regelung wurde im allgemeinen den Kommunalverbän--
den überlassen, mit der besonderen Auflage, auf jeden Fall nur wirklich
Minderbemittelte mit dem verbilligten Fleisch zu beliefern. Hierzu ord-
nete der Regierungspräsident an, daß die Empfangsberechtigken in zwei
Stufen zerfallen sollten, und zwar 1. Leute mit einer Einkommensteuer
bis zu 6 A4 und 2. solche mit einer Einkommensteuer von 6—44 M.
Demgemäß traf der Magistrat folgende Regelung: Stufe 1 — weiße
Zusatzkarten — erhält je Portion 1 4 bezw. 50 Pfg., Stufe 2 — rote
Karten — 0,80 bezw. 0,40 44, Stufe 3 — grüne Karten — einstweilen.
nichts. Kaum war diese Anordnung bekannt gemacht, als sich heraus-
stellte, daß diese Art der Regelung voraussichtlich einen Aufwand von
21 702 4 erfordern würde, während die staatlichen Zuschüsse nur auf
21251 4/( veranschlagt waren. Außerdem meldeten sich sofort unwillige
Stimmen aus der Bürgerschaft, die die Grenzziehung zu eng und unge-
recht fanden. Also mußte am 26. 4. in Gegenwarkt des Regierungsprä-
sidenten eine Aenderung beschlossen werden. Die bisherige Stufe 1 sollte
bleiben, der Zuschuß für Stufe 2 auf 70 bezw. 35 Pfg. herabgesetzt wer-
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