Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

kum größer, sodaß schon im Dezember die berühmten Butterschlangen 
anfingen, im Straßenbild eine Rolle zu spielen. Es nutzte auch nichts, 
daß in der Zeitung auf das Törichte des sinnlosen Butterkaufens hin- 
gewiesen wurde, und ebenso vergeblich blieb es, daß der Magistrat die 
Abgabe von Butter auf ½ Pfd. je Kopf und Tag beschränkte. 
Gleichzeitig hatte die „Erfassung" der Butter von oben her begon- 
nen, und zwar war es zunächst noch die 3E., die im Januar bekannt 
gab, daß sie 15 der Dezembererzeugung der Molherei für sich bean- 
spruchen müsse. Der Magistrat tat sein Möglichstes, um das Unheil ab- 
zuwenden, erhob lebhaften Widerspruch gegen die Höhe der Ablieferung 
und schlug vor, daß die 3EG. der Molkerei die Lieferung erlassen und 
ihre Bedürfnisse bei den Berliner Butterabnehmern der Molkerei dek- 
ken solle, aber es half nichts. Wie sehr auf der anderen Seite auch von 
der Molkerei die ganze Lage mißverstanden wurde, beweist ein Schrei- 
ben aus jenen Tagen (22. 2. 16) des Inhalks, daß die Molkerei zwar 
weiter Butter liefern wolle, obwohl sie bei dem Stolper Höchstpreis im 
Vergleich mit dem der Berliner Notierung je Pfd. 7 Pfg. verliere, daß 
sie aber — und das ist das Wesentliche! — diese Lieferung als eine 
freiwillige Leistung ansehe, die sie jeden Tag einstellen könne. 
Nachdem inzwischen am 18. 2. 16 der Innenminister die tägliche 
Buttermenge auf 125 ar je Kopf festgesetzt hatte, entschloß sich der Magi- 
strat, seinerseits eine Verbrauchsregelung zu treffen, die sich aber nicht 
auf Butter allein beziehen, sondern auch andere Speisefekte mit einbe- 
greifen sollte: Erwachsene erhielten wöchentlich höchstens Pfd. Fette, 
davon wieder höchstens die Hälfte in Butter; Kinder von 2—14 Jahren 
die Hälfte der auf Erwachsene entfallenden Menge, Kinder untker 2 Jah- 
ren nichks; Bezugsscheine für Gastwirtschaften: Anordnung für alle 
Geschäfte, die mit Butter oder Fett handeln, ihre Eingänge in ein Buch 
einzukragen; Verbot der Herstellung von Butter mit sog. Buttermaschi- 
nen im Privathause. 
Später wurde bestimmt, daß solche Buttermaschinen nur an Bieh- 
besitzer und auch nur dann abgegeben werden dürften, wenn sie einen 
vom Magistrat ausgestellten Bezugsschein besaßen. Daß diese Bestim- 
mung nicht immer durchgeführt wurde und daß gelegentlich einflußreiche 
Persönlichkeiten solche Bezugsscheine bekamen, ohne Wiehbesitzer zu sein, 
soll hier nur nebenher angemerkt sein. 
Bereits Anfang Februar 1916 hatte die Molhereiverwalkung in 
einer Eingabe darauf hingewiesen, daß die bestehenden Schwierigkeiten 
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