in der Butterverteilung sich nur beheben lassen würden, wenn Butter—
marken eingeführt würden. Jetzt, wo die Verbrauchsregelung in Kraft
krat, ergab sich die Notwendigkeit solcher Buttermarken von selbst, und
ihre Einführung wurde am 27. 2. 16 bekannt gegeben. Diese Marken
wurden in vier verschiedenen Farben ausgegeben, deren jede für eine
Woche Gültigkeit hatte. Die Kontrolle der abgegebenen Mengen erwies
sich als recht schwierig, und nach verschiedenen Versuchen wurde erst im
August 1917 auf Beschluß der Lebensmittelkommission folgende Rege-
lung getroffen: die Butterläden müssen die eingegangenen Marken täg-
lich zählen, bündeln und die einzelnen Bündel mit dem Datum der Aus-
gabe versehen; wenn eine Farbe beliefert ist, müssen alle Marken in
einen Briefumschlag getan werden, dazu eine Aufstellung über 1. Menge
der erhaltenen Butter, 2. Zahl der Buttermarken, 3. Bestand am Schluß-
tage der Farbe. Um die Verkaufsstellen noch gründlicher beaufsichtigen
zu können, wurden 7 WVertrauensmänner ausgewählt, die die Marken
einziehen sollten.
Eine schwer zu überwindende ltechnische Schwierigkeit ergab sich aus
der alten Gewohnheit, Butter nur in Halbpfundpaketen abzugeben, denn
bei den immer kleiner werdenden Rationen hakte ein alleinstehender
Mensch, wenn er seine Marken ausnuhen wollte, nur etwa alle 6—7
Wochen einmal Gelegenheit, etwas Butter zu kaufen, die bei seinem ge-
ringen Verbrauch vielfach verdarb, ehe sie verzehrt werden konnte. An
sich war es natürlich leicht, kleinere Packungen herzustellen; das kostete
aber viel Zeit und Pergamentpapier, das aus der geringen Spanne zwi-
schen Ein- und Verkaufspreis bezahlt werden mußte, außerdem beträcht-
lichen Verlust an Butter, der sich beim Auspfunden nicht vermeiden ließ.
All die kleinen Reibungen, die sich im Laufe der Jahre hieraus erga-
ben, hier im Einzelnen aufzuführen, würde zu weit gehen.
Auch die neue Verordnung über die Butterverteilung nüutzte inso-
fern nichts, als das Gedränge an den Butterläden unentwegt weiter
ging, zumal die Butterration von Woche zu Woche kleiner wurde und
außerdem die Lieferung dieser geringen Menge immer häufiger verscho-
ben werden mußte oder ganz ausfiel. Infolgedessen sah sich der Magi-
strat veranlaßt, auch hier mit dem 15. 7. 16 zu dem System der Kunden-
listen überzugehen: jedem Geschäft wurde nach seinen Betriebseinrichtun-
gen und seinem bisherigen Umsatz die Zahl der von ihm höchstens zu ver-
sorgenden Kunden (Versorgungszifferl) vorgeschrieben; jeder eingetragene
Kunde erhielt eine amtlich vorgedruchte Kundenkarte, die die Nummer
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