keine Butter habe; man solle sich an den Oberpräsidenten wenden! Der
aber hatte eben mitgeteilt, daß in dringenden Fällen Butter bei der
3EG. angefordert werden müsse! Endlich am 22. 7. 16 verfügte das
Ministerium eine endgültige Regelung. Danach wurde die Fettbewirt-
schaftung den Kommunalverbänden übertragen; den Auggleich zwischen
diesen sollte die Provinzialfettstelle (P Fe.) regeln, zwischen den Provin-
zen die Landesfettstelle (LFe.), während die Reichsfektstelle über dem
ganzen schweben sollte (R Fe.). Dazu ließ der Oberpräsident am 3. 8.
mitteilen, daß die PFe. mit 2 Geschäftsabteilungen eingerichtet sei, der
Butterstelle des Molkereiverbandes für Butter und der Domm. land-
wirkschaftlichen Hauptgenossenschaft für die übrigen Fette; die Geschäfts-
abteilung 1 wurde als Provinzialbutterstelle (PB.) bezeichnet. Schleu-
nigst telegraphierte der Magistrat an die neue P#B. und erbat voll Hoff-
nung Zuweisung von Butter, weil die ländlichen Molkereien nichts mehr
liefern könnten. Leider mußte er eine Enttäuschung erleben: er erhielt
nur einen Brief der Butterstelle des Molkereiverbandes, daß die PB.
erst am 12. 8. „oder später“ in Tätigkeit trete und daß er versuchen solle,
Butter freihändig zu haufen, schlimmsten falls Ueberpreise anzulegen!
Inzwischen hatte in Stolp schon Anfang Juli die Butterversorgung
vollkommen versagt. Um wenigstens etwas zu tun, hatte Stettin die
Molkerei Stolp angewiesen, ihre Buttererzeugung von 3 Tagen — 27
Ztr. — der Stadt zur Verfügung zu stellen; kaum war das geschehen,
wurde die Molkerei von der 3EG. dringend aufgefordert, diese Menge
nachzuliefern, und es dauerte ziemlich lange, bis diese Angelegenheit zur
Zufriedenheit aller Teile beigelegt war. Ende Juli kam wenigstens eine
größere Lieferung von Butter, nämlich 60 Fässer, die allerdings aus
Kolberg geschickt wurden. Auch diese Lieferung war eine Enttäuschung:
die 60 Fässer halten zusammen ein Mindergewicht von mehr als 60
Pfd., und außerdem war die Ware zu einem erheblichen Teil ranzig und
ungenießbar!
In jenen Tagen waren auch die ersten Schritte zur Regelung der
Margarineversorgung getan worden, indem der Regierungspräsident eine
Anmeldung des Margarinebedarfs der Städte verlangt hatte. Zunächst
aber kam nur eine spärliche Zuweisung von 20 Ztr. für einen ganzen
Monat, und die Stadt mußte sich weiter durchhungern, bis die geplante
endgültige Regelung wirklich in Kraft trat. Die Butterration war schon
Anfang Juli auf 62“ gr herabgesetzt worden, doch konnten meistens nur
48 gr geliefert werden, sodaß die Stadt sich gezwungen sah, einmal sogar
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