ebenso mitgewirkt haben wie der Rückgang der Milchkühe infolge der
verstärkten Schlachtungen und der Rückgang der Milcherzeugung in-
folge der verringerten Kraftfutterlieferungen. Die Molkerei Stolp gab
z. B. für den Sepkember 1916 folgende Zahlen: die tägliche Einlieferung
hakte betragen im September
1914 17800 1
1915 17200 1
1916 15 000 1
Dagegen wurden ktäglich abgegeben im September
Vollmilch Magermilch Buttermilch
1914 4700 650 600
1915 4800 800 700
1916 5600 3500 600
Hieraus zog die Molkerei den Schluß, daß sie, soweit die Lieferung
von Milch in Frage Kkomme, am Ende ihrer Leistungsfähigheit angekom-
men sei; da immer mehr Klagen über unzureichende Belieferung von
Familien mit kleinen Kindern eingingen, sei die Einführung von Milch-
karten unbedingt erforderlich. Das veranlaßte den Magistrat, sich in
einer Bekanntmachung vom 30. 9. 16 „zum letzten Male an die Einsicht
und das Pflichtgefühl der Verbraucher zu wenden“, ihnen die Notwen-
digkeit einer Einschränkung klarzulegen und den Händlern zu empfeh-
len, von sich aus die Abgabe auf 1 für Erwachsene und 7 I für Kin-
der unter 10 Jahren zu begrenzen.
Diese Bekanntmachung war eigentlich schon überholt, als sie geschrie-
ben wurde, denn bereits 3 Tage später erließ der Bundesrat eine ein-
gehende Verordnung über den Verkehr mit Milch.
Diese Verordnung bedingte eine tiefgreifende Umstellung des bis-
herigen Verfahrens, zumal gleichzeitig die Molkerei ihre bisher im Ver-
kehr befindlichen Milchwagen wegen mangelnden Pferdematerials zu-
rüchziehen mußte. Es waren insgesamt rund 9000 Haushaltungen mit
Milch zu versorgen, von denen rund 1000 ihre Milch durch die Wagen
von benachbarten Gütern bezogen oder bei den Stolper Ackerbürgern
dechten; dafür reichten die vorhandenen 6 Molkereiläden nicht aus, so-
daß neue Läden eingerichtet werden mußten.
Am 26. 10. 16 waren alle Vorbereitungen soweit getroffen, daß am
1. 1. die neue Regelung in Kraft treten konnte, und der Magistrat erließ
eine eingehende Verordnung.
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