VI
Eine besondere Aufgabe habe ich bei der jetzigen Auflage
der Handausgabe noch dahin mir gestellt, daß ich
versucht habe, die bei den einzelnen Verbrechenskategorien
für die Gesetzgebung maßgebend gewesenen Motive in kurzen
Sätzen zusammenzufassen und vorzutragen. Vorzüglich
habe ich hier an die Studirenden gedacht, um ihnen auf
diesem Wege die Erfassung und Durchdringung des
Deutschen Strafrechts in seinen Hauptpartien zu erleichtern
und ihnen bei dem Studium eine Unterstützung, welche sie
vor dem Versinken des Studiums in dem Detail bewahren
kann, zu verschaffen. In dieser Beziehung ist mir der
Rath meines verehrten Lehrers und Gönners, des Herrn
v. Wächter, von besonderer Wichtigkeit gewesen; — Er
ist es gewesen, welcher mich zu einer derartigen Bearbeitung
aufforderte und über die bei ihr zu nehmenden
Gesichtspunkte mit gewohnter Güte belehrte.
ei dem oben dargelegten Standpunkte der neuen
Auflage glaubte ich auch, von einer Vorführung der Motive
und der Reichstagsverhandlungen, sowie von einer
Allegation der einzelnen wissenschaftlichen Werke und Abhandlungen
und der ergangenen oberstrichterlichen Entscheidungen
absehen zu sollen. Die ausdrückliche Bezugnahme
auf dieses jetzt bereits überreiche Material bei den
einzelnen Abschnitten und Paragraphen des Gesetzbuchs
war dem Commentar vorzubehalten, — nicht aber hiermit
einer Handausgabe einen zu großen Umfang zu geben.
Selbstverständlich habe ich jedoch auch in der Handausgabe
dieses Material sorgfältig benutzt und selbst die neuesten
Ergebnisse der Wissenschaft und Praxis berücksichtigt.
Dresden, den 1. April 1876.
Dr. v. Schwarze.