43 —
ist Republik nichts wie die N egative der Monarchie. Es ist also
von vornherein verfehlt, aus der republikanischen Staatsform
Hamburgs als solcher irgend welche Schlüsse auf den politischen
Aufbau oder, wie dies dennoch regelmässig zu geschehen pflegt,
auf einen besonders grossen Umfang der sogenannten Rechte des
Volkes zu machen.
Ihre bestimmte politische Farbe erhält vielmehr eine jede
Republik erst durch die Art und Weise, wie die an Stelle des
fehlenden Monarchen zum Herrschen berufene Mehrheit ihre
Herrschaft ausübt und wie solche zusammengesetzt ist. Man
hat hier zutreffend vier Abstufungen unterschieden (Jellinek).
Die regierende Mehrheit ist korporativ gestaltet, so ehemals
in der ostindischen Kompagnie, dem deutschen Orden; sie ist
oligarchisch aufgebaut wie es vordem in Venedig nach
Schliessung des grossen Rats der Fall war, wie vielleicht im
Deutschen Reich der Bundesrat es ist. Regiert ein bestimmter
aus dem gesamten Volk rechtlich herausgehobener Bruchteil als
„Beste“, giebt das die arıstokratische, regiert das ganze Volk,
die demokratische Republik.
In Hamburg ist nun bekanntlich durch die Institution des
Bürgerrechts eine soziale Minderheit zur allein herrschenden ge-
macht. Darum zählt Hamburg zu den aristokratischen
Republiken. Allein dieser Charakter ist ganz wesentlich im
demokratischen Sinne modifiziert. Zunächst ist der regierende
Bruchteil sehr gross, gut 385000 Bürger stark, macht also viel-
leicht den fünften Teil der gesamten männlichen erwachsenen
Bevölkerung aus. Weiter ist im Prinzip die Möglichkeit für
Jeden gegeben, in die herrschende Klasse aufzusteigen. Endlich
liegt eine bedeutsame Konzession an die demokratische Republik
darin, dass der regierende Bruchteil, wie er es sonst in einer für
die Aristokratien charakteristischen Weise stets thut, nicht selbst
regiert, sondern darauf verzichtet hat, diese Herrschaft höchst-
persönlich auszuüben und sich in der Herrschaftsausübung durch
zwei repräsentative Organe — Senat und Bürgerschaft — ver-
treten lässt. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, zählt Ham-
burg zu den repräsentativen Republiken. Ein entschiedenes
Gegengewicht gegen die Ausdehnung der demokratischen Tendenz
ist aber wiederum in der Einfügung in den Reichsverband zu
erblicken. Denn da die Bundesgenossen Monarchien sind, der
Reichsverband, wenn nicht ein monarchisches, so doch ganz gewiss
Aristokratische
und demokra-
tische Elemente
der Verfassung.