Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

Tuchscheer- 
maschinen. 
Lederfabrika- 
tien. 
Gußstahlfabri- 
kation. 
(148 ) 
nuͤtzliche Leistungen in schon bekannten Waaren dieser Art, in der Weberei, Faͤrberei, 
Druckerei, Bleiche, Zubereitung, Zeichnung oder sonst: 
10 bis 50 Thaler — —") 
und bei besonders erheblichen Gegenständen: 
100 bis 1000 Thaler 
4% 
*7 
  
  
insbesondere: 
1.) für jeden der nächsten 5 Webstühle, auf welchen ein Jahr hindurch ununterbrochen 
floretseidne Waare dergestalt gesertigt wird, daß das Erzeugniß die Concurrenz des 
Auslandes zu bestehen vermag: 
. 50 Thaler —= —2: 
2.) für jeden derjenigen 5 Strumpfwirker, die sich zuerst auf Seidenstrumpf- 
Wirkerei einrichten und es dahin bringen, 60— 100 Outzend Paar Strümpfe des 
Jahres zu angemessenen Preißen zu liefern: 
50 Thaler —. —2: 
3.) für Erfindung eines Verfahrens, leinenes Garn, Türkisch oder Englisch roth, 
amaraneh, violet, grün, goldgelb, orange, schwefelgelb, rosa, kirschroth und braun, äche 
und bleichfest zu färben: 100 bis 200 Thaler -23 
4.) fuͤr jeden derjenigen zwei Bandweber, welche die Fertigung seldner Baͤnder, nach 
Art der Franzoͤsischen und Schweitzerischen, auf mehrgaͤngigen Muͤhlenstuͤhlen, in solchen 
Gegenden zuerst in Ausuͤbung bringen, wo diese Fabrikationsweise zeither noch nicht 
üblich gewesen ist:t 200 Thlr. 
F. 14. 
Für die Aufstellung der ersten, zweckmäßig construirten Walkapparate, Tuchscheer- 
Maschinen, oder einer andern für die Tuchappretur wicheigen Maschine neuer Erfindung 
— wobei namentlich auf die (außer dem bekanncen Decatiren) zur Dampfappretur einge- 
richteten niederländischen Maschinen hingewiesen wird, — an solchen Orcen, wo die Tuch- 
Manufaktur fabrikmäßig betrieben wird, und wo dergleichen Maschinen bis jeßt noch nicht 
vorhanden find: 50 bis 300 Thlr. —" 
. 15. 
Für Verbesserungen in der lederfabrikation, namenelich in der Werfereigung von 
Sohlenleder nach Mastrichteer Art: 
50 bis 1000 Thaler —" —:, 
und insbesondere für diejenigen Gerber, welche in Städten, wo es zeieher noch niche üblich 
war, Lohe von Eichenbuschholz bei ihren Gerbereien zuerst onwenden, und damit 
eine längere Zeie hindurch sortfahren: 
50 bis 100 Thaler —" —“. 
* 16. 
Fuͤr die erste Darstellung von Gußstahl, welcher den unten angegebenen Erforder- 
  
  
  
- 
  
-—s-3. 
*. 
 
	        
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