Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

  
  
  
( 
Praͤmie. Empfaͤnger. 
Thlr. 
50 Ernst Friedrich Lichtenberger, 
Kaufmann zu Bockendorf bei 
Nossen. 
50 Flriedrich Gotthelf Müller, Stuhl- 
macher zu Limbach bei Chemnitz, 
20 Cheistian Friedrich döbel, 
Strumpfwirker zu Pleißa bei 
Chemnitz. 
50 Christlan Gottlieb Roch, Weber- 
meister zu Chemnitz. 
50 Friedrich Wilhelm Müller, 
Strumpfwirker zu Harthau bei 
Chemnitz. 
20 Schiffner und Sohn, Wiber 
zu Groß-Schönau. 
20 Johann Christian Kunze zu 
Scheibenberg. 
1 silberne Johann Ferdinand Heidler, 
Med. Fabrikant zu Reichenbach. 
100 Johann Friedrich Franke, Kauf- 
mann und Fabrikant zu Plauen. 
50 Christian Friedrich Stülpner, 
Jagdzeugfabrikant zu Tharant. 
10 [Wittwe Sophie Amalie Jocher 
zu Dresden, „ 
50 Ernst Ruck, Vergolder zu 
Dresder. 
30 Johann Goktlieb Kern, Mechani- 
kus zu Marienberg. 
15 Wilhelm Lindemann, Instru. 
mentmacher zu Dresden. 
50 Christian Carl Pilz zu Ober- 
  
wiesenthal. 
I 
  
wegen 
wegen Fabrikation vorzüglicher Deckfarben. 
2 Fertigung einer spitzenartigen Waare auf einem 
besonders dazu eingerichteten Wirkerstuhle. 
wegen Fertigung eines neuen schafwollenen Wesienzeugs. 
wegen Fertigung von Hosenträgergurtken nach Englischer Art. 
wegen eines neuen Damast-Manufakts. 
wegen gefertigter Papiermaché-Waaren. 
wegen ausgezeichneker Leistungen in Fabrikation feiner 
Wollenwaaren. 
wegen Fertigung eines neuen Fabrikats, Roseau.- Blon- 
den genannt. 
wegen Vorzüglichkeit seiner Fabrikate. 
wegen gelungener Nachahmung künstlicher Blumen. 
Verbesserungen bei Fertigung des Goldglanz- 
Papiers. 
für die Erfindung, die abfallenden Hornspäne zu einer 
Masse zu verarbeiten und Waaren daraus zu fertigen. 
Nach §. 15. für Erfindung oder Verbesserung von Ma- 
schinen und Manufaktur-Geräthschaften 2c. 
wegen Herstellung einer Maschine zu Fertigung von In- 
strumentenstiften. 
wegen Einführung von Maschinenstühlen bei der Band- 
Fabrikation. "
	        
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