Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

( 275 ) 
—20.) Verordnung des Ministerü des Cultus und öffent- 
lichen Unterrichts, 
die an zu Ceipzig Studirende verliehenen Stipendien betreffend; 
vom 2 4 gen März 1832. 
E. ist in mehreren Beziehungen, und besonders zur Beurtheilung der Bedürftigkeit 
der sich um Konigliche, oder aus anderen, unter Verwaltung des unterzeichneten Mlini- 
sterli stehenden, Fonds zu vergebende, akademische Stipendien Bewerbenden, zu wis- 
sen nöthig, welche zu Leipzig Studirende andere Stipendien genießen; und es werden 
daher sämmtliche Collatoren akademischer Stipendien hierdurch aufgefordert, binnen 
vier Wochen, welche zu Leipzig Studirende dermalen in dem Genusse eines Stipendlü 
sich befinden, mit Bemerkung der Dauer des Genusses, des Betrags des Stipendl, 
und des Geburtsorts des Percipienten, nach Befinden, mittelst eines tabellarischen 
Verzeichnisses in alphabetischer Form, anhero anzuzeigen, auch die künftig vorgehenden 
Veränderungen jedesmal alsbald zu berichten. 
Dresden, am 24 sten März 1832. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
D. Müller. 
Heymann, 8. 
Ausgegeben am 27 ten März 1832.
	        
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