Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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40.) Bekanntmachung der Oberamts-Regierung zu Budissin, 
die, im Betreff der Geschäfts-Abtheilung zwischen den städtischen Verwaltung- 
und Gerichtsbehdrden, an die Commissarien wegen Einführung der Städte- 
Ordnung bei den Vierstädten erlaßne Verordnung betr.; 
vom 29ften Juni 1832. 
Da von der Königlichen Oberamts-Regierung, in Gemäßheit der desbalb aus dem 
Königlichen Hohen Gesammt-Ministerio ergangnen Verordnung, wegen der Geschäfts- 
Abtbeilung zwischen den städrischen Verwaltung= und Gerichtsbehörden, bereits unterm 1 ten 
vorigen Monaks in gleicher Maße, wie solches am '#eten Juni 1832. Seiten der Kö- 
niglichen Landes-Direction für die Kreislande geschehen, an die zu Einführung der 
Seädce. Ordnung bei den Vierstädken der Oberlausit verordneten Commissarlen verfüge wor- 
den ist; so wird dieses, Allerhöchster Anordnung zufolge, biermic bekanne gemache. 
Budissin, am 29ten Juni 1832. 
Königl. Sächs. Oberamts-Regierung des Markgrafthums 
Oberlausitz. 
von Gerßdorf. 
Otto Schumam, S. 
Ausgegeben am 6ten Juli 1832.
	        
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