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Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
43steS Stück, vom Jahre 1832.
F82.) Verorduung,
zu Publication der, in Bezug auf die Maßregeln zu Aufrechterhaltung der
gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde, unterm 51en Juli
1832. gefaßten Bundesbeschlüsse;
vom 24 sten November 1832.
Wa# Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. ꝛc.
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen, re.
verkünden hiermit, daß, in Bezug auf die Maßregeln zu Aufrechterhalcung der gesetzlichen
Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde, in der 24sten Bundestagssitzung vom 5ten Juli
dieses Jahres ein Beschluß nachstehenden Inhalts gefaßt worden ist:
In Erwägung der gegenwärtigen Zeitverhälenisse und für die Dauer derselben beschließr die
Bundesversammlung, in Gemäßheit der ihr obliegenden Verpflichrung, die gemeinsamen
Maßregeln zur Aufrechterhaltung der öffenrlichen Ruhe und gesetzlichen Ordnung zu berathen,
nach vernommenem Gutachten einer aus ihrer Mitte gewählten Commission, wie folge:
1.) Keine in einem nicht zum Deutschen Bunde gehörigen Staate in Deutscher Sprache
im Druck erscheinende Zeit= oder nicht über zwanzig Bogen betragende sonstige
Druckschrife politischen Inhalts darf in einem Bundesstaate, ohne vorgängige Ge-
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