Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Rechnungsbeispiel.

 

Nach  Maßgabe  der  §.  76.  unter  a.  bis  d.  vorgeschriebenen  Abschaͤtzungen  ist  ermittelt

Geldbetrag  der  Baufrohnen  fuͤr  einen  Neubau,
Zeitraum  zwischen  der  Abloͤsung  und  dem  ersten  Neubau,
-  einem  Neubau  zum  andern,

Betrag  der  Reparatur-Baufrohnen  von  einem  Neubau  zum  andern,

r—  4

4

Hiernach  würde  der  Verpflichtete  an  den  Berechtigten  zu  bezahlen  haben:

1.  nach  Verlauf  von  20.  Jahren  .
2.  "  "D  70.  ..
3.-  -  -  120.  -  .
4  -  —-  I  170.  0

5.  4  r1  220.  □

1000  Thlr.
1000
1000
1000  „
1000  „

worden:=1000

  Thlr.

20  Jahre.

50  „

500  Thlr.

und  es  kommt  nun  darauf  an  zu  bestimmen,  welchen  baaren  Werth  diese  Zahlungen  fuͤr  den  Zeitpunkt  der
Abloͤsung  haben;  dies  wird  mittelst  der  Tabelle  O.  leicht  auf  folgende  Art  erhalten:

Baarer  Werth  für  1,  =  1000Thlr.  0,  4563869.  —  456  Thlr.  9  Gr.  4  Pf.

"3  „  „  2.—  1000  0),0642194.  =  644  5
"  ..  3.  —  1000  .  0,0000366  0.  —.
"i  „  .  .  4.  —  1000  0t#  1.  6.="
  ..  5.—  1000  0,0001780  =  —.  4

3  „
9
6
3  -

 

Summe  des  baaren  Werths  —  —  531Thlr.  2Gr.  1Pf.
—  21Thlr.  5  Gr.  10  Pf.

Rente  zu  4pro  Cent.
Jährliche  Rente  wegen

 

 

der  Reparaturen  =  599  =  10  —  —
Summe  =  31  Thlr.  5  Gr.  10  Pf.

Abzug  von  10  pro  Cent.  —  3.  3—  —.
Betrag  der  Ablösungsrente  -—  28  Thlr.  2  Gr.  10  Pf.

 

Ausgegeben  am  gten  April  1832.