Full text : Die Kriegswirtschaft in Stolp 1914-1919.

können  an  dieser  Stelle  nicht  auf  alle  Einzelheiten  eingehen  und  wollen
uns  auf  ein  Beispiel  beschränken.

Der  Landkreis  hatte  zur  Verteilung  der  kontingentierten  Lebensmittel
  in  Stolp  eine  Kreislebensmittelstelle  eingerichtet,  ähnlich  wie  ja
auch,  was  später  zu  besprechen  sein  wird,  der  Stadtkreis  für  die  Lebensmittelausgabe
  eine  Zentralstelle  geschaffen  hatte.  Dagegen  war  an  sich
durchaus  nichts  einzuwenden.  Im  Spätsommer  1916  aber  fing  der  Landkreis
  an,  die  Befugnisse  dieser  Kreislebensmittelstelle  zu  erweitern,  und
schließlich  wurden  dort  Waren  aller  erdenklichen  Art  bis  herab  zu
Wagenfett  und  Schuhwichse  vertrieben.  Die  Handelskammer  versuchte
Verhandlungen  mit  dem  Landkreis,  um  die  Einrichtung  einer  gemeinsamen
  Lebensmittelstelle  für  den  Stadt-  und  den  Landkreis  zu  erzielen,
aber  umsonst.  Schließlich  wandten  sich  Magistrat  und  Handelskammer
am  23.  10.  16  mit  einer  gemeinsamen  Eingabe  an  den  NRegierungspräsidenken
  und  baten  um  Abhilfe:  „die  Schädigung  wichtiger  Interessen
durch  die  während  des  Krieges  eingetretene  Gestaltung  der  Beziehungen
Gwischen  Stadt-  und  Landkreis)  ist  bereits  so  groß,  daß  die  beiden  Körperschaften
  darin  eine  zureichende  Begründung  ihrer  Bitte  zu  finden
glauben“.  Der  einzige  Erfolg  dieser  Eingabe  war,  daß  am  2.  11.  eine
gemeinsame  Sitzung  mit  dem  Negierungspräsidenten  stattfand;:  in  dieser
Sitzung  gab  der  Regierungspräsident  zu,  daß  der  Landrat  vielleicht  unter
dem  Druck  der  Kriegswirtschaft  rücksichtslos  vorgegangen  sei,  lehnte  es
aber  ab,  auch  nur  den  Wunsch  auszusprechen,  daß  die  nicht  kontingentierten
  Waren  den  Kaufleuten  zum  freien  Verkauf  überlassen  werden
möchten.  Es  blieb  also  alles  beim  Alten,  und  die  Kaufleute  hatten  sich
damit  abzufinden,  daß  ihre  Interessen  aufs  schwerste  geschädigt  wurden
durch  behördliche  Maßnahmen,  deren  Notwendigkeit  und  Nüßlichkeit
sie  durchaus  nicht  einzusehen  vermochten.

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