— 318 —
10.
Benennung der Gegenstände.
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis und Kimelee . . .. . . ..
2) Oelsaat, als: Hanfsaat, Leinsaat und Leindotter oder Doder, Mohnsaamen,
Raps, Ruͤbesaat .. .. .... .. .. .... . ...... .. . . . .. . . . .. . ...
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannte Sämereien
ingleichen Wachholderbeeren . . ..
Anmerk. Ein Preußischer Scheffel Kleesaat wird mit Einschluß des Sackes zu 89 Pfund,
ein Bayerisches Schaͤffel desgleichen zu 360 Pfund gerechnet.
Glas und Glaswaaren:
2) Grünes Hohlglas (Glasgeschirrrgrgy ííí
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1 Zentner veranschlagt
53 Preußische
65 Altbaperische Kubikfug.
oder
44 Rheinbayerische
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes ungeschliffenes; ingleichen Fenster= und
Tafelglas in seiner natürlichen Farbe ( (grün, halb= und ganz weiß) .
Anmerk. Vorgedachtes Hohlglas nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern.
) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives
weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe,
Glasperlen und Glasschmllttztztztzttt . ... . . ..
d) Spiegelglas:
1) wenn das Stück nicht über 288 Preußische oder 333 Altbayerische
oder 255 Rheinbayerische Quadratzoll mißt:
a) gegossenes, belegtes oder ersaa)
wem das Stück nicht über 144 Preußische Quadratzoll
d———+—iemnm2meVer —ereseenmesese—eeees